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    <title>News von UNI-FINANZ | Versicherungen, Vorsorge, Vermögensaufbau | Ihr unabhängiger Finanz und Versicherungsmakler Berlin</title>
    <description>Immobilien • Versicherungen • Investments • Unternehmer-Service</description>
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    <lastBuildDate>Thu, 17 May 2012 12:43:08 +0200</lastBuildDate>
    <language>de-de</language>
    <item>
      <title>„Kalte Progression“ - Wenn sich mit dem Lohn auch die Steuerzahlung erhöht</title>
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      <ibs:title>„Kalte Progression“ - Wenn sich mit dem Lohn auch die Steuerzahlung erhöht</ibs:title>
      <link>http://uni-finanz.invedaweb.de/id/3815590/%E2%80%9EKalte+Progression%E2%80%9C+-+Wenn+sich+mit+dem+Lohn+auch+die+Steuerzahlung+erh%C3%B6ht/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Mon, 14 May 2012 17:00:36 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Wed, 14 Nov 2012 17:00:36 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag einem Gesetzesvorschlag, mit welchem der Effekt der „kalten Progression“ abgebaut werden sollte, nicht zu. In der aktuellen Plenarsitzung des Bundestages wurde nun ein Gesetz zur weiteren Aushandlung dieser Tarife diskutiert, kam jedoch nicht zum Abschluss, da sich Länder und Bundesregierung auf die konkreten Beträge weiterhin einigen müssen. Was genau meint eigentlich die „kalte Progression“ und welche Auswirkungen hat sie auf den Verbraucher?<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
„Progression“ bedeutet übersetzt etwa das Fortschreiten, das Ansteigen. In Bezug auf die Einkommenssteuer versteht man darunter die Zunahme des Durchschnittssteuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. Wenn sich das Einkommen erhöht, dann nimmt genauso der Anteil zu, der als Steuer an den Staat abzuführen ist. Diese Steuerprogression ermöglicht, dass Besserverdienende auch anteilig mehr Steuern zahlen.<br/>
<br/>
Doch der Anteil, der vom Einkommen versteuert wird, muss zusammen mit der Lohnerhöhung an die Inflation angepasst werden. Wenn der Bruttolohn erhöht wird und der abzuführende Steuersatz nicht angepasst wird, haben die Verbraucher ein höheres Einkommen, rutschen damit in eine höhere Steuerklasse und müssen zugleich einen höheren Anteil an Steuern zahlen. Dies führt insgesamt zu weniger Geld in der Tasche des Verbrauchers, da sie im Verhältnis mehr Steuern für „dasselbe“ Einkommen zahlen müssen und die Inflation nicht ausgleichen können. Diesen Effekt nennt man „kalte Progression“ oder auch „heimliche Steuererhöhung“.<br/>
<br/>
Der Gesetzgeber ist angehalten, durch stetige Überprüfung und Anpassung des Einkommenssteuertarifes genau solche versteckten Zusatzsteuerzahlungen zu vermeiden. Dazu wird stetig der sogenannte „Grundfreibetrag“ überprüft. Dieser bezeichnet jenen Anteil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er orientiert sich am vom Sozialrecht geforderten Mindestbedarf (Existenzminimum) und fließt in die Tarifberechnungen mit ein. Steigen die sozialen Lebenshaltungskosten, passt der Gesetzgeber auch den steuerlichen Grundfreibetrag an. Seit dem Jahre 2000 wurde dieser Grundfreibetrag beispielsweise sechsmal erhöht.<br/>
<br/></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag einem Gesetzesvorschlag, mit welchem der Effekt der „kalten Progression“ abgebaut werden sollte, nicht zu. In der aktuellen Plenarsitzung des Bundestages wurde nun ein Gesetz zur weiteren Aushandlung dieser Tarife diskutiert, kam jedoch nicht zum Abschluss, da sich Länder und Bundesregierung auf die konkreten Beträge weiterhin einigen müssen. Was genau meint eigentlich die „kalte Progression“ und welche Auswirkungen hat sie auf den Verbraucher?<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
„Progression“ bedeutet übersetzt etwa das Fortschreiten, das Ansteigen. In Bezug auf die Einkommenssteuer versteht man darunter die Zunahme des Durchschnittssteuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. Wenn sich das Einkommen erhöht, dann nimmt genauso der Anteil zu, der als Steuer an den Staat abzuführen ist. Diese Steuerprogression ermöglicht, dass Besserverdienende auch anteilig mehr Steuern zahlen.<br/>
<br/>
Doch der Anteil, der vom Einkommen versteuert wird, muss zusammen mit der Lohnerhöhung an die Inflation angepasst werden. Wenn der Bruttolohn erhöht wird und der abzuführende Steuersatz nicht angepasst wird, haben die Verbraucher ein höheres Einkommen, rutschen damit in eine höhere Steuerklasse und müssen zugleich einen höheren Anteil an Steuern zahlen. Dies führt insgesamt zu weniger Geld in der Tasche des Verbrauchers, da sie im Verhältnis mehr Steuern für „dasselbe“ Einkommen zahlen müssen und die Inflation nicht ausgleichen können. Diesen Effekt nennt man „kalte Progression“ oder auch „heimliche Steuererhöhung“.<br/>
<br/>
Der Gesetzgeber ist angehalten, durch stetige Überprüfung und Anpassung des Einkommenssteuertarifes genau solche versteckten Zusatzsteuerzahlungen zu vermeiden. Dazu wird stetig der sogenannte „Grundfreibetrag“ überprüft. Dieser bezeichnet jenen Anteil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er orientiert sich am vom Sozialrecht geforderten Mindestbedarf (Existenzminimum) und fließt in die Tarifberechnungen mit ein. Steigen die sozialen Lebenshaltungskosten, passt der Gesetzgeber auch den steuerlichen Grundfreibetrag an. Seit dem Jahre 2000 wurde dieser Grundfreibetrag beispielsweise sechsmal erhöht.<br/>
<br/></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag einem Gesetzesvorschlag, mit welchem der Effekt der „kalten Progression“ abgebaut werden sollte, nicht zu. In der aktuellen Plenarsitzung des Bundestages wurde nun ein Gesetz zur weiteren Aushandlung dieser Tarife diskutiert, kam jedoch nicht zum Abschluss, da sich Länder und Bundesregierung auf die konkreten Beträge weiterhin einigen müssen. Was genau meint eigentlich die „kalte Progression“ und welche Auswirkungen hat sie auf den Verbraucher?]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><br/>
<br/>
„Progression“ bedeutet übersetzt etwa das Fortschreiten, das Ansteigen. In Bezug auf die Einkommenssteuer versteht man darunter die Zunahme des Durchschnittssteuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. Wenn sich das Einkommen erhöht, dann nimmt genauso der Anteil zu, der als Steuer an den Staat abzuführen ist. Diese Steuerprogression ermöglicht, dass Besserverdienende auch anteilig mehr Steuern zahlen.<br/>
<br/>
Doch der Anteil, der vom Einkommen versteuert wird, muss zusammen mit der Lohnerhöhung an die Inflation angepasst werden. Wenn der Bruttolohn erhöht wird und der abzuführende Steuersatz nicht angepasst wird, haben die Verbraucher ein höheres Einkommen, rutschen damit in eine höhere Steuerklasse und müssen zugleich einen höheren Anteil an Steuern zahlen. Dies führt insgesamt zu weniger Geld in der Tasche des Verbrauchers, da sie im Verhältnis mehr Steuern für „dasselbe“ Einkommen zahlen müssen und die Inflation nicht ausgleichen können. Diesen Effekt nennt man „kalte Progression“ oder auch „heimliche Steuererhöhung“.<br/>
<br/>
Der Gesetzgeber ist angehalten, durch stetige Überprüfung und Anpassung des Einkommenssteuertarifes genau solche versteckten Zusatzsteuerzahlungen zu vermeiden. Dazu wird stetig der sogenannte „Grundfreibetrag“ überprüft. Dieser bezeichnet jenen Anteil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er orientiert sich am vom Sozialrecht geforderten Mindestbedarf (Existenzminimum) und fließt in die Tarifberechnungen mit ein. Steigen die sozialen Lebenshaltungskosten, passt der Gesetzgeber auch den steuerlichen Grundfreibetrag an. Seit dem Jahre 2000 wurde dieser Grundfreibetrag beispielsweise sechsmal erhöht.<br/>
<br/>]]>
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      <category domain="topic">Begriffe </category>
    </item>
    <item>
      <title>Wohngebäudeversicherung umfasst Hausrat nicht</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Wohngebäudeversicherung umfasst Hausrat nicht</ibs:title>
      <link>http://uni-finanz.invedaweb.de/id/3803074/Wohngeb%C3%A4udeversicherung+umfasst+Hausrat+nicht/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Mon, 07 May 2012 17:00:34 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Wed, 07 Nov 2012 17:00:34 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Hochwasser- oder Feuerschäden können enorme Kosten verursachen. Die eigenen vier Wände gegen diese richtig abzusichern, ist bei den Fallstricken mancher Versicherer nicht einfach: Nur dann, wenn man neben der Wohngebäudeversicherung auch eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, ist ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Hauseigentümer haben mit einer Wohngebäudeversicherung, bestenfalls mit entsprechender Elementarschutz-Police, im Allgemeinen gut vorgesorgt. Allerdings gilt deren Schutz auch nicht allumfassend: Erleiden zum Beispiel Möbel oder die Einbauküche erhebliche Schäden durch Hochwasser, greift die Gebäudeversicherung nicht. Sie würde nur dann für Schäden aufkommen, wenn etwa die Einbauküche individuell für das Gebäude hergestellt wurde und somit auch Bestandteil des Gebäudes ist.<br/>
<br/>
Serienmäßige Küchen fallen nicht unter diesen Versicherungsschutz. Nur eine Hausratversicherung müsse in diesem Fall leisten, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 5 U 71/11). Strittig ist der Fall, da eine Wohngebäudeversicherungen Schäden an „festen“ Bestandteilen des Hauses deckt, die Hausrat-Police nur das bewegliche Inventar eines Gebäudes oder der Wohnung. Die Richter wiesen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Versicherer nicht dafür verantwortlich seien, den Einzelnen vollständig darüber zu informieren, in welchen Fällen Leistungen gewährt werden. Diese Verantwortung liegt beim Versicherungsnehmer.<br/>
<br/></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Hochwasser- oder Feuerschäden können enorme Kosten verursachen. Die eigenen vier Wände gegen diese richtig abzusichern, ist bei den Fallstricken mancher Versicherer nicht einfach: Nur dann, wenn man neben der Wohngebäudeversicherung auch eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, ist ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Hauseigentümer haben mit einer Wohngebäudeversicherung, bestenfalls mit entsprechender Elementarschutz-Police, im Allgemeinen gut vorgesorgt. Allerdings gilt deren Schutz auch nicht allumfassend: Erleiden zum Beispiel Möbel oder die Einbauküche erhebliche Schäden durch Hochwasser, greift die Gebäudeversicherung nicht. Sie würde nur dann für Schäden aufkommen, wenn etwa die Einbauküche individuell für das Gebäude hergestellt wurde und somit auch Bestandteil des Gebäudes ist.<br/>
<br/>
Serienmäßige Küchen fallen nicht unter diesen Versicherungsschutz. Nur eine Hausratversicherung müsse in diesem Fall leisten, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 5 U 71/11). Strittig ist der Fall, da eine Wohngebäudeversicherungen Schäden an „festen“ Bestandteilen des Hauses deckt, die Hausrat-Police nur das bewegliche Inventar eines Gebäudes oder der Wohnung. Die Richter wiesen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Versicherer nicht dafür verantwortlich seien, den Einzelnen vollständig darüber zu informieren, in welchen Fällen Leistungen gewährt werden. Diese Verantwortung liegt beim Versicherungsnehmer.<br/>
<br/></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Hochwasser- oder Feuerschäden können enorme Kosten verursachen. Die eigenen vier Wände gegen diese richtig abzusichern, ist bei den Fallstricken mancher Versicherer nicht einfach: Nur dann, wenn man neben der Wohngebäudeversicherung auch eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, ist ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden.]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><br/>
<br/>
Hauseigentümer haben mit einer Wohngebäudeversicherung, bestenfalls mit entsprechender Elementarschutz-Police, im Allgemeinen gut vorgesorgt. Allerdings gilt deren Schutz auch nicht allumfassend: Erleiden zum Beispiel Möbel oder die Einbauküche erhebliche Schäden durch Hochwasser, greift die Gebäudeversicherung nicht. Sie würde nur dann für Schäden aufkommen, wenn etwa die Einbauküche individuell für das Gebäude hergestellt wurde und somit auch Bestandteil des Gebäudes ist.<br/>
<br/>
Serienmäßige Küchen fallen nicht unter diesen Versicherungsschutz. Nur eine Hausratversicherung müsse in diesem Fall leisten, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 5 U 71/11). Strittig ist der Fall, da eine Wohngebäudeversicherungen Schäden an „festen“ Bestandteilen des Hauses deckt, die Hausrat-Police nur das bewegliche Inventar eines Gebäudes oder der Wohnung. Die Richter wiesen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Versicherer nicht dafür verantwortlich seien, den Einzelnen vollständig darüber zu informieren, in welchen Fällen Leistungen gewährt werden. Diese Verantwortung liegt beim Versicherungsnehmer.<br/>
<br/>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Urteil </category>
    </item>
    <item>
      <title>Mehr Sonne, aber sicher! </title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Mehr Sonne, aber sicher! </ibs:title>
      <link>http://uni-finanz.invedaweb.de/id/3791945/Mehr+Sonne%2C+aber+sicher%21+/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Mon, 30 Apr 2012 17:00:32 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Tue, 30 Oct 2012 17:00:32 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Ganz Deutschland sonnte sich am Wochenende. Bei Temperaturen von 25 bis 30 Grad verschlug es einige sogar an den Strand oder ins Freibad. Gute Laune war angesagt und das können Wissenschaftler der Wake Forest Universät in North Carolina mittels einer Studie begründen. Die Forscher gehen davon aus, dass durch die Bestrahlung mit UV-Licht Endorphine ausgeschüttet werden.<div name="long_text"><br/><br/>
Doch die Sonnenstrahlen bergen auch Gefahren. Einige haben es vielleicht am Wochenende am eigenen Leib schmerzhaft erfahren müssen. Nach dem Sonnenbaden kam der erste Sonnenbrand des Jahres und jeder Sonnenbrand erhöht das Hautkrebsrisiko.<br/>
<br/>
Jedes Jahr erkranken 224.000 Menschen neu an Hautkrebs, 26.000 davon am besonders gefährlichen malignen Melanom. Zunehmend bei jüngeren Menschen und insbesondere bei Frauen wird der so genannte „schwarze“ Hautkrebs diagnostiziert. Der größte Krankheitsfaktor dafür ist die UV-Strahlung. Zudem lässt zu viel UV-Licht die Haut schneller altern. Deshalb empfiehlt es sich die Sonne nur in Maßen zu genießen und dabei auf einen entsprechenden Sonnenschutz zu achten.<br/>
<br/>
Sonnenschutzmittel mit entsprechendem Lichtschutzfaktor sind bei längeren Sonnenbädern Pflicht. Bei heller Haut sollten Cremes mit einem Lichtschutzfaktor von 30 oder mehr und bei dunklerer Haut Cremes mit einem Lichtschutzfaktor von etwa 20 genutzt werden. Wichtig dabei ist, dass die Sonnencreme oder -milch sowohl vor UV-A als auch vor UV-B-Strahlung schützt. Ein wasserfestes Sonnenschutzmittel schützt auch beim Baden.<br/>
<br/>
Gesundheitsexperten empfehlen für den Sommer, sich in der Sonne nicht aus-, sondern anzuziehen. Weiterhin sollte die pralle Sonne eher gemieden werden. Vor allem im Urlaub sollte man sich ein Beispiel an den südlichen Gewohnheiten nehmen und zwischen elf und 15 Uhr lieber Siesta halten. T-Shirts aus leichtem, sonnendichtem Gewebe schützen ebenso wie ein Kopfschutz. Auch eine Sonnenbrille mit UV-Filter gehört zum notwendigen Sonnenschutz.<br/>
<br/>
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte sich jeder regelmäßig zur Hautkrebsvorsorgeuntersuchung begeben. Diese wird ab dem 35. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen und kann alle zwei Jahre kostenfrei gemacht werden. Der Arzt kann zudem ratsame Tipps zum richtigen UV-Schutz und zur Krebsprävention geben. Weiterführende Informationen zur richtigen Absicherung von Krebsrisiken liefern Versicherungsvermittler.<br/></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Ganz Deutschland sonnte sich am Wochenende. Bei Temperaturen von 25 bis 30 Grad verschlug es einige sogar an den Strand oder ins Freibad. Gute Laune war angesagt und das können Wissenschaftler der Wake Forest Universät in North Carolina mittels einer Studie begründen. Die Forscher gehen davon aus, dass durch die Bestrahlung mit UV-Licht Endorphine ausgeschüttet werden.<div name="long_text"><br/><br/>
Doch die Sonnenstrahlen bergen auch Gefahren. Einige haben es vielleicht am Wochenende am eigenen Leib schmerzhaft erfahren müssen. Nach dem Sonnenbaden kam der erste Sonnenbrand des Jahres und jeder Sonnenbrand erhöht das Hautkrebsrisiko.<br/>
<br/>
Jedes Jahr erkranken 224.000 Menschen neu an Hautkrebs, 26.000 davon am besonders gefährlichen malignen Melanom. Zunehmend bei jüngeren Menschen und insbesondere bei Frauen wird der so genannte „schwarze“ Hautkrebs diagnostiziert. Der größte Krankheitsfaktor dafür ist die UV-Strahlung. Zudem lässt zu viel UV-Licht die Haut schneller altern. Deshalb empfiehlt es sich die Sonne nur in Maßen zu genießen und dabei auf einen entsprechenden Sonnenschutz zu achten.<br/>
<br/>
Sonnenschutzmittel mit entsprechendem Lichtschutzfaktor sind bei längeren Sonnenbädern Pflicht. Bei heller Haut sollten Cremes mit einem Lichtschutzfaktor von 30 oder mehr und bei dunklerer Haut Cremes mit einem Lichtschutzfaktor von etwa 20 genutzt werden. Wichtig dabei ist, dass die Sonnencreme oder -milch sowohl vor UV-A als auch vor UV-B-Strahlung schützt. Ein wasserfestes Sonnenschutzmittel schützt auch beim Baden.<br/>
<br/>
Gesundheitsexperten empfehlen für den Sommer, sich in der Sonne nicht aus-, sondern anzuziehen. Weiterhin sollte die pralle Sonne eher gemieden werden. Vor allem im Urlaub sollte man sich ein Beispiel an den südlichen Gewohnheiten nehmen und zwischen elf und 15 Uhr lieber Siesta halten. T-Shirts aus leichtem, sonnendichtem Gewebe schützen ebenso wie ein Kopfschutz. Auch eine Sonnenbrille mit UV-Filter gehört zum notwendigen Sonnenschutz.<br/>
<br/>
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte sich jeder regelmäßig zur Hautkrebsvorsorgeuntersuchung begeben. Diese wird ab dem 35. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen und kann alle zwei Jahre kostenfrei gemacht werden. Der Arzt kann zudem ratsame Tipps zum richtigen UV-Schutz und zur Krebsprävention geben. Weiterführende Informationen zur richtigen Absicherung von Krebsrisiken liefern Versicherungsvermittler.<br/></div>]]>
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      <ibs:text>
        <![CDATA[Ganz Deutschland sonnte sich am Wochenende. Bei Temperaturen von 25 bis 30 Grad verschlug es einige sogar an den Strand oder ins Freibad. Gute Laune war angesagt und das können Wissenschaftler der Wake Forest Universät in North Carolina mittels einer Studie begründen. Die Forscher gehen davon aus, dass durch die Bestrahlung mit UV-Licht Endorphine ausgeschüttet werden.]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><br/>
Doch die Sonnenstrahlen bergen auch Gefahren. Einige haben es vielleicht am Wochenende am eigenen Leib schmerzhaft erfahren müssen. Nach dem Sonnenbaden kam der erste Sonnenbrand des Jahres und jeder Sonnenbrand erhöht das Hautkrebsrisiko.<br/>
<br/>
Jedes Jahr erkranken 224.000 Menschen neu an Hautkrebs, 26.000 davon am besonders gefährlichen malignen Melanom. Zunehmend bei jüngeren Menschen und insbesondere bei Frauen wird der so genannte „schwarze“ Hautkrebs diagnostiziert. Der größte Krankheitsfaktor dafür ist die UV-Strahlung. Zudem lässt zu viel UV-Licht die Haut schneller altern. Deshalb empfiehlt es sich die Sonne nur in Maßen zu genießen und dabei auf einen entsprechenden Sonnenschutz zu achten.<br/>
<br/>
Sonnenschutzmittel mit entsprechendem Lichtschutzfaktor sind bei längeren Sonnenbädern Pflicht. Bei heller Haut sollten Cremes mit einem Lichtschutzfaktor von 30 oder mehr und bei dunklerer Haut Cremes mit einem Lichtschutzfaktor von etwa 20 genutzt werden. Wichtig dabei ist, dass die Sonnencreme oder -milch sowohl vor UV-A als auch vor UV-B-Strahlung schützt. Ein wasserfestes Sonnenschutzmittel schützt auch beim Baden.<br/>
<br/>
Gesundheitsexperten empfehlen für den Sommer, sich in der Sonne nicht aus-, sondern anzuziehen. Weiterhin sollte die pralle Sonne eher gemieden werden. Vor allem im Urlaub sollte man sich ein Beispiel an den südlichen Gewohnheiten nehmen und zwischen elf und 15 Uhr lieber Siesta halten. T-Shirts aus leichtem, sonnendichtem Gewebe schützen ebenso wie ein Kopfschutz. Auch eine Sonnenbrille mit UV-Filter gehört zum notwendigen Sonnenschutz.<br/>
<br/>
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte sich jeder regelmäßig zur Hautkrebsvorsorgeuntersuchung begeben. Diese wird ab dem 35. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen und kann alle zwei Jahre kostenfrei gemacht werden. Der Arzt kann zudem ratsame Tipps zum richtigen UV-Schutz und zur Krebsprävention geben. Weiterführende Informationen zur richtigen Absicherung von Krebsrisiken liefern Versicherungsvermittler.<br/>]]>
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      <category domain="topic">Gesundheit </category>
    </item>
    <item>
      <title>Gewährleistung und Garantie </title>
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      <ibs:title>Gewährleistung und Garantie </ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 23 Apr 2012 17:00:33 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Tue, 23 Oct 2012 17:00:33 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Freudestrahlend kehrt man mit dem Einkauf nach Hause zurück, doch schon nach mehreren Wochen funktionieren die neue Kamera, das neue Handy oder der neue Laptop nicht mehr. Dieses Szenario passiert immer wieder. Was nun? Welche Rechte haben Verbraucher?<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Umgangssprachlich wird von Garantie gesprochen, wenn man ein geschädigtes Gerät reklamieren will. Doch oftmals verwechseln Verbraucher Garantie mit Gewährleistung.<br/>
<br/>
<b><i>Gewährleistung: Auch der Verkäufer ist in der Pflicht!</i></b><br/>
<br/>
In der Gesetzgebung greift die so genannte Mängelhaftung oder Gewährleistung, wenn der Verkäufer im Rahmen eines Kaufvertrags dem Käufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Der Verkäufer ist verpflichtet eine Ware ohne Schäden zu verkaufen bzw. zu liefern. Wenn doch Mängel an der Ware festgestellt werden, auch solche die erst später bemerkbar werden, haftet der Verkäufer für alle Mängel. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren zwischen beiden Parteien auf 12 Monate gekürzt werden.<br/>
<br/>
Wenn ein Mangel an der Ware in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf auftritt, wird prinzipiell davon ausgegangen, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war. Hier ist der Verkäufer in der Beweispflicht und müsste nachweisen, dass der Schaden oder Fehler zum Lieferzeitpunkt noch nicht bestand. Nach sechs Monaten dreht sich die Beweispflicht. Nun muss der Käufer nachweisen, dass bereits zum Kaufzeitpunkt die Ware mangelhaft war.<br/>
<br/>
Der Verkäufer hat nach der Reklamation der Ware verschiedene Möglichkeiten. Es besteht die Pflicht auf Nacherfüllung: Der Verkäufer muss die mangelhaft gelieferte Sache entweder reparieren (Nachbesserung) oder neu liefern (Nachlieferung). Durch einen Austausch oder eine Reparatur bekommt man gleichwertigen Ersatz. Hier kann der Käufer wählen, ob er ein neues Gerät haben möchte oder ob eine Reparatur ausreicht. Nach zwei gescheiterten Versuchen der Nacherfüllung kann der Käufer vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder auf eine Minderung das Preises bestehen. Unter Umständen hat man sogar einen Anspruch auf Schadensersatz. Fallen bei der Nacherfüllung Kosten an, etwa weil ein Produkt an den Hersteller zurückgeschickt werden muss, hat diesen Mehrbetrag laut BGB ausschließlich der Verkäufer zu tragen.<br/>
<br/>
<b><i>Nicht verwechseln: Garantie und Gewährleistung</i></b><br/>
<br/>
Eine Garantie wird in der Regel freiwillig vom Händler oder Hersteller angeboten und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen fixiert. Diese geht oft über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus und ist eine Dienstleistung seitens des Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.<br/>
<br/>
So ist bei der Gewährleistung lediglich eine zeitlich begrenzte Nachbesserungspflicht festgeschrieben. Wogegen durch eine Garantie eine Schadensersatzleistung zugesichert wird. Bei der Garantie spielt der Zustand der Ware zum Kaufzeitpunkt keine Rolle. Eine Garantie ersetzt jedoch die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht.<br/>
<br/>
Vereinfacht gilt die Regel: Händler haben eine Gewährleistungspflicht und Hersteller können eine Garantie auf ihre Produkte anbieten. Deshalb sollte man sich nicht abwimmeln lassen, wenn gerade Discounter ihrer Gewährleistungspflicht nicht nachkommen und einen Kunden an den Hersteller verweisen, obwohl sie eine mangelhafte Sache verkauft haben. Im Zweifelsfall hilft eine Rechtsschutzversicherung, Ansprüche gegenüber dem Verkäufer oder Hersteller durchzusetzen.<br/>
<br/></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Freudestrahlend kehrt man mit dem Einkauf nach Hause zurück, doch schon nach mehreren Wochen funktionieren die neue Kamera, das neue Handy oder der neue Laptop nicht mehr. Dieses Szenario passiert immer wieder. Was nun? Welche Rechte haben Verbraucher?<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Umgangssprachlich wird von Garantie gesprochen, wenn man ein geschädigtes Gerät reklamieren will. Doch oftmals verwechseln Verbraucher Garantie mit Gewährleistung.<br/>
<br/>
<b><i>Gewährleistung: Auch der Verkäufer ist in der Pflicht!</i></b><br/>
<br/>
In der Gesetzgebung greift die so genannte Mängelhaftung oder Gewährleistung, wenn der Verkäufer im Rahmen eines Kaufvertrags dem Käufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Der Verkäufer ist verpflichtet eine Ware ohne Schäden zu verkaufen bzw. zu liefern. Wenn doch Mängel an der Ware festgestellt werden, auch solche die erst später bemerkbar werden, haftet der Verkäufer für alle Mängel. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren zwischen beiden Parteien auf 12 Monate gekürzt werden.<br/>
<br/>
Wenn ein Mangel an der Ware in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf auftritt, wird prinzipiell davon ausgegangen, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war. Hier ist der Verkäufer in der Beweispflicht und müsste nachweisen, dass der Schaden oder Fehler zum Lieferzeitpunkt noch nicht bestand. Nach sechs Monaten dreht sich die Beweispflicht. Nun muss der Käufer nachweisen, dass bereits zum Kaufzeitpunkt die Ware mangelhaft war.<br/>
<br/>
Der Verkäufer hat nach der Reklamation der Ware verschiedene Möglichkeiten. Es besteht die Pflicht auf Nacherfüllung: Der Verkäufer muss die mangelhaft gelieferte Sache entweder reparieren (Nachbesserung) oder neu liefern (Nachlieferung). Durch einen Austausch oder eine Reparatur bekommt man gleichwertigen Ersatz. Hier kann der Käufer wählen, ob er ein neues Gerät haben möchte oder ob eine Reparatur ausreicht. Nach zwei gescheiterten Versuchen der Nacherfüllung kann der Käufer vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder auf eine Minderung das Preises bestehen. Unter Umständen hat man sogar einen Anspruch auf Schadensersatz. Fallen bei der Nacherfüllung Kosten an, etwa weil ein Produkt an den Hersteller zurückgeschickt werden muss, hat diesen Mehrbetrag laut BGB ausschließlich der Verkäufer zu tragen.<br/>
<br/>
<b><i>Nicht verwechseln: Garantie und Gewährleistung</i></b><br/>
<br/>
Eine Garantie wird in der Regel freiwillig vom Händler oder Hersteller angeboten und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen fixiert. Diese geht oft über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus und ist eine Dienstleistung seitens des Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.<br/>
<br/>
So ist bei der Gewährleistung lediglich eine zeitlich begrenzte Nachbesserungspflicht festgeschrieben. Wogegen durch eine Garantie eine Schadensersatzleistung zugesichert wird. Bei der Garantie spielt der Zustand der Ware zum Kaufzeitpunkt keine Rolle. Eine Garantie ersetzt jedoch die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht.<br/>
<br/>
Vereinfacht gilt die Regel: Händler haben eine Gewährleistungspflicht und Hersteller können eine Garantie auf ihre Produkte anbieten. Deshalb sollte man sich nicht abwimmeln lassen, wenn gerade Discounter ihrer Gewährleistungspflicht nicht nachkommen und einen Kunden an den Hersteller verweisen, obwohl sie eine mangelhafte Sache verkauft haben. Im Zweifelsfall hilft eine Rechtsschutzversicherung, Ansprüche gegenüber dem Verkäufer oder Hersteller durchzusetzen.<br/>
<br/></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Freudestrahlend kehrt man mit dem Einkauf nach Hause zurück, doch schon nach mehreren Wochen funktionieren die neue Kamera, das neue Handy oder der neue Laptop nicht mehr. Dieses Szenario passiert immer wieder. Was nun? Welche Rechte haben Verbraucher?]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><br/>
<br/>
Umgangssprachlich wird von Garantie gesprochen, wenn man ein geschädigtes Gerät reklamieren will. Doch oftmals verwechseln Verbraucher Garantie mit Gewährleistung.<br/>
<br/>
<b><i>Gewährleistung: Auch der Verkäufer ist in der Pflicht!</i></b><br/>
<br/>
In der Gesetzgebung greift die so genannte Mängelhaftung oder Gewährleistung, wenn der Verkäufer im Rahmen eines Kaufvertrags dem Käufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Der Verkäufer ist verpflichtet eine Ware ohne Schäden zu verkaufen bzw. zu liefern. Wenn doch Mängel an der Ware festgestellt werden, auch solche die erst später bemerkbar werden, haftet der Verkäufer für alle Mängel. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren zwischen beiden Parteien auf 12 Monate gekürzt werden.<br/>
<br/>
Wenn ein Mangel an der Ware in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf auftritt, wird prinzipiell davon ausgegangen, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war. Hier ist der Verkäufer in der Beweispflicht und müsste nachweisen, dass der Schaden oder Fehler zum Lieferzeitpunkt noch nicht bestand. Nach sechs Monaten dreht sich die Beweispflicht. Nun muss der Käufer nachweisen, dass bereits zum Kaufzeitpunkt die Ware mangelhaft war.<br/>
<br/>
Der Verkäufer hat nach der Reklamation der Ware verschiedene Möglichkeiten. Es besteht die Pflicht auf Nacherfüllung: Der Verkäufer muss die mangelhaft gelieferte Sache entweder reparieren (Nachbesserung) oder neu liefern (Nachlieferung). Durch einen Austausch oder eine Reparatur bekommt man gleichwertigen Ersatz. Hier kann der Käufer wählen, ob er ein neues Gerät haben möchte oder ob eine Reparatur ausreicht. Nach zwei gescheiterten Versuchen der Nacherfüllung kann der Käufer vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder auf eine Minderung das Preises bestehen. Unter Umständen hat man sogar einen Anspruch auf Schadensersatz. Fallen bei der Nacherfüllung Kosten an, etwa weil ein Produkt an den Hersteller zurückgeschickt werden muss, hat diesen Mehrbetrag laut BGB ausschließlich der Verkäufer zu tragen.<br/>
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<b><i>Nicht verwechseln: Garantie und Gewährleistung</i></b><br/>
<br/>
Eine Garantie wird in der Regel freiwillig vom Händler oder Hersteller angeboten und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen fixiert. Diese geht oft über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus und ist eine Dienstleistung seitens des Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.<br/>
<br/>
So ist bei der Gewährleistung lediglich eine zeitlich begrenzte Nachbesserungspflicht festgeschrieben. Wogegen durch eine Garantie eine Schadensersatzleistung zugesichert wird. Bei der Garantie spielt der Zustand der Ware zum Kaufzeitpunkt keine Rolle. Eine Garantie ersetzt jedoch die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht.<br/>
<br/>
Vereinfacht gilt die Regel: Händler haben eine Gewährleistungspflicht und Hersteller können eine Garantie auf ihre Produkte anbieten. Deshalb sollte man sich nicht abwimmeln lassen, wenn gerade Discounter ihrer Gewährleistungspflicht nicht nachkommen und einen Kunden an den Hersteller verweisen, obwohl sie eine mangelhafte Sache verkauft haben. Im Zweifelsfall hilft eine Rechtsschutzversicherung, Ansprüche gegenüber dem Verkäufer oder Hersteller durchzusetzen.<br/>
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      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Allgemeines </category>
    </item>
    <item>
      <title>Deutsche wünschen sich sichere Vorsorgeformen für das Alter</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Deutsche wünschen sich sichere Vorsorgeformen für das Alter</ibs:title>
      <link>http://uni-finanz.invedaweb.de/id/3771160/Deutsche+w%C3%BCnschen+sich+sichere+Vorsorgeformen+f%C3%BCr+das+Alter/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Mon, 16 Apr 2012 17:00:34 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Tue, 16 Oct 2012 17:00:34 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[In den kommenden zwei Jahren noch mehr für die eigene Altersvorsorge tun - diesen Vorsatz hat jeder dritte Deutsche. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Marktforschungsinstituts Heute und Morgen GmbH, in welcher 1000 Bürger zwischen 18 und 65 zu ihrem derzeitigen Vorsorgeverhalten befragt wurden. Dabei sind die Befragten auch fondsbasierten Lösungen gegenüber aufgeschlossen - solang diese „sicher“ sind.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
130 Euro pro Monat wenden die Deutschen momentan für ihre Altersvorsorge auf. Es wird vorrangig mit klassischen Lebens- und Rentenversicherungen, Bausparverträgen und Immobilien das Alterseinkommen abgesichert. Demgegenüber steht aber das Bewusstsein von 41 Prozent der Teilnehmer, dass sie auf diesem Gebiet mehr tun müssten - jedoch wären sie dazu zur Zeit finanziell nicht in der Lage. 24 Prozent der Befragten haben bisher nichts für ihre Vorsorge getan, 18 Prozent von ihnen haben bisher nur kleinere Beträge zurückgelegt.<br/>
<br/>
Vor allem die Sicherheit der Geldanlage steht hoch im Kurs. Unter den Befragten genießen die klassischen Lebens- und Rentenversicherungen da einen guten Ruf. Vielen dieser Befürworter ist jedoch oft nicht bewusst, dass der Garantiezins seit Anfang des Jahres statt 2,25 nun nur noch 1,75 Prozent beträgt. Der Garantiezins ist jener Rechnungszins, mit welchem die Lebensversicherer die künftig sicher gezahlten Leistungen ermitteln. Zu dieser garantierten Leistung können dann zusätzliche Beträge aus den vom Unternehmen erwirtschafteten Überschüssen die Leistung aufstocken.<br/>
<br/>
Fondsbasierte Lösungen stellen eine Alternative zur klassischen Lebensversicherung dar. So waren die Studienteilnehmer grundsätzlich Produkten gegenüber aufgeschlossen, welche zwar fondsbasiert, aber mit festen Garantiezusagen versehen sind. Das bedeutet, ähnlich wie bei der klassischen Lebensversicherung, wird ein bestimmter Ertrag aus der in Fonds angelegten finanziellen Mittel für die Auszahlung im Alter garantiert. Es kann sich daher lohnen, sich auch über solche alternativen Altersvorsorge-Produkte zu informieren und entsprechende Garantie-Optionen zu vergleichen.<br/>
<br/></div>]]>
      </description>
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        <![CDATA[In den kommenden zwei Jahren noch mehr für die eigene Altersvorsorge tun - diesen Vorsatz hat jeder dritte Deutsche. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Marktforschungsinstituts Heute und Morgen GmbH, in welcher 1000 Bürger zwischen 18 und 65 zu ihrem derzeitigen Vorsorgeverhalten befragt wurden. Dabei sind die Befragten auch fondsbasierten Lösungen gegenüber aufgeschlossen - solang diese „sicher“ sind.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
130 Euro pro Monat wenden die Deutschen momentan für ihre Altersvorsorge auf. Es wird vorrangig mit klassischen Lebens- und Rentenversicherungen, Bausparverträgen und Immobilien das Alterseinkommen abgesichert. Demgegenüber steht aber das Bewusstsein von 41 Prozent der Teilnehmer, dass sie auf diesem Gebiet mehr tun müssten - jedoch wären sie dazu zur Zeit finanziell nicht in der Lage. 24 Prozent der Befragten haben bisher nichts für ihre Vorsorge getan, 18 Prozent von ihnen haben bisher nur kleinere Beträge zurückgelegt.<br/>
<br/>
Vor allem die Sicherheit der Geldanlage steht hoch im Kurs. Unter den Befragten genießen die klassischen Lebens- und Rentenversicherungen da einen guten Ruf. Vielen dieser Befürworter ist jedoch oft nicht bewusst, dass der Garantiezins seit Anfang des Jahres statt 2,25 nun nur noch 1,75 Prozent beträgt. Der Garantiezins ist jener Rechnungszins, mit welchem die Lebensversicherer die künftig sicher gezahlten Leistungen ermitteln. Zu dieser garantierten Leistung können dann zusätzliche Beträge aus den vom Unternehmen erwirtschafteten Überschüssen die Leistung aufstocken.<br/>
<br/>
Fondsbasierte Lösungen stellen eine Alternative zur klassischen Lebensversicherung dar. So waren die Studienteilnehmer grundsätzlich Produkten gegenüber aufgeschlossen, welche zwar fondsbasiert, aber mit festen Garantiezusagen versehen sind. Das bedeutet, ähnlich wie bei der klassischen Lebensversicherung, wird ein bestimmter Ertrag aus der in Fonds angelegten finanziellen Mittel für die Auszahlung im Alter garantiert. Es kann sich daher lohnen, sich auch über solche alternativen Altersvorsorge-Produkte zu informieren und entsprechende Garantie-Optionen zu vergleichen.<br/>
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      <ibs:text>
        <![CDATA[In den kommenden zwei Jahren noch mehr für die eigene Altersvorsorge tun - diesen Vorsatz hat jeder dritte Deutsche. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Marktforschungsinstituts Heute und Morgen GmbH, in welcher 1000 Bürger zwischen 18 und 65 zu ihrem derzeitigen Vorsorgeverhalten befragt wurden. Dabei sind die Befragten auch fondsbasierten Lösungen gegenüber aufgeschlossen - solang diese „sicher“ sind.]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><br/>
<br/>
130 Euro pro Monat wenden die Deutschen momentan für ihre Altersvorsorge auf. Es wird vorrangig mit klassischen Lebens- und Rentenversicherungen, Bausparverträgen und Immobilien das Alterseinkommen abgesichert. Demgegenüber steht aber das Bewusstsein von 41 Prozent der Teilnehmer, dass sie auf diesem Gebiet mehr tun müssten - jedoch wären sie dazu zur Zeit finanziell nicht in der Lage. 24 Prozent der Befragten haben bisher nichts für ihre Vorsorge getan, 18 Prozent von ihnen haben bisher nur kleinere Beträge zurückgelegt.<br/>
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Vor allem die Sicherheit der Geldanlage steht hoch im Kurs. Unter den Befragten genießen die klassischen Lebens- und Rentenversicherungen da einen guten Ruf. Vielen dieser Befürworter ist jedoch oft nicht bewusst, dass der Garantiezins seit Anfang des Jahres statt 2,25 nun nur noch 1,75 Prozent beträgt. Der Garantiezins ist jener Rechnungszins, mit welchem die Lebensversicherer die künftig sicher gezahlten Leistungen ermitteln. Zu dieser garantierten Leistung können dann zusätzliche Beträge aus den vom Unternehmen erwirtschafteten Überschüssen die Leistung aufstocken.<br/>
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Fondsbasierte Lösungen stellen eine Alternative zur klassischen Lebensversicherung dar. So waren die Studienteilnehmer grundsätzlich Produkten gegenüber aufgeschlossen, welche zwar fondsbasiert, aber mit festen Garantiezusagen versehen sind. Das bedeutet, ähnlich wie bei der klassischen Lebensversicherung, wird ein bestimmter Ertrag aus der in Fonds angelegten finanziellen Mittel für die Auszahlung im Alter garantiert. Es kann sich daher lohnen, sich auch über solche alternativen Altersvorsorge-Produkte zu informieren und entsprechende Garantie-Optionen zu vergleichen.<br/>
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      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Studie </category>
    </item>
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      <title>Eine Nummer für alle </title>
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      <ibs:title>Eine Nummer für alle </ibs:title>
      <link>http://uni-finanz.invedaweb.de/id/3765337/Eine+Nummer+f%C3%BCr+alle+/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Wed, 11 Apr 2012 17:00:33 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Thu, 11 Oct 2012 17:00:33 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Ab 16. April gilt in Deutschland eine einheitliche Telefonnummer für Bereitschaftsärzte.<div name="long_text"><br/><br/>
Wer außerhalb der Sprechzeiten unter akuten Beschwerden - z.B. nächtlichen Fieberschüben, Magenkrämpfen oder Zahnschmerzen litt, musste bisher in der Tageszeitung oder im Internet nach der gültigen Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst suchen. Und schnell findet man sich im Wirrwarr der Internetangebote wieder. Nach Angaben der „Kassenärztlichen Bundesvereinigung“ gibt es derzeit über 1.000 verschiedene Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Teilweise würden diese Nummern auch täglich wechseln.<br/>
<br/>
Die „Kassenärztliche Bundesvereinigung“ (KBV) will diesen Zustand nun beenden. Gestern stellte deren Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Köhler eine neue Rufnummer in Berlin vor: „In Zukunft reicht es, wenn sich Patienten die 116 117 merken, sollten sie nachts oder am Wochenende krank werden“.<br/>
<br/>
KBV und die 17 deutschen Kassenvereinigungen hatten 2009 bei der Europäischen Union die europaweite Reservierung der Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst beantragt. Die Nummer ist kostenfrei und ohne Vorwahl. Ältere Nummern der regionalen Bereitschaftsdienste sollen ihre Gültigkeit behalten.<br/>
<br/>
Wolfgang Zöller (CSU), der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, lobte die Einführung der einheitlichen Nummer: „Mit der 116 117 wird es für die Bürger wesentlich einfacher, ambulante ärztliche Hilfe zu erhalten, wenn die Praxen geschlossen haben. Damit verbessert sich für Millionen Versicherte, die jährlich den Bereitschaftsdienst der KVen nutzen, der Service.“ Niedergelassene Ärzte und die „Kassenärztliche Bundesvereinigung“ organisieren gemeinsam den Bereitschaftsdienst.<br/>
<br/>
Wer in dringenden medizinischen Fällen ambulante ärztliche Behandlung benötigt und sich nicht in einer lebensbedrohlichen Situation befindet, soll sich an die neue Notrufnummer wenden. In lebensbedrohlichen Fällen - z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall oder Ohnmacht - gilt jedoch nach wie vor die alte Notrufnummer 112.<br/></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Ab 16. April gilt in Deutschland eine einheitliche Telefonnummer für Bereitschaftsärzte.<div name="long_text"><br/><br/>
Wer außerhalb der Sprechzeiten unter akuten Beschwerden - z.B. nächtlichen Fieberschüben, Magenkrämpfen oder Zahnschmerzen litt, musste bisher in der Tageszeitung oder im Internet nach der gültigen Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst suchen. Und schnell findet man sich im Wirrwarr der Internetangebote wieder. Nach Angaben der „Kassenärztlichen Bundesvereinigung“ gibt es derzeit über 1.000 verschiedene Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Teilweise würden diese Nummern auch täglich wechseln.<br/>
<br/>
Die „Kassenärztliche Bundesvereinigung“ (KBV) will diesen Zustand nun beenden. Gestern stellte deren Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Köhler eine neue Rufnummer in Berlin vor: „In Zukunft reicht es, wenn sich Patienten die 116 117 merken, sollten sie nachts oder am Wochenende krank werden“.<br/>
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KBV und die 17 deutschen Kassenvereinigungen hatten 2009 bei der Europäischen Union die europaweite Reservierung der Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst beantragt. Die Nummer ist kostenfrei und ohne Vorwahl. Ältere Nummern der regionalen Bereitschaftsdienste sollen ihre Gültigkeit behalten.<br/>
<br/>
Wolfgang Zöller (CSU), der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, lobte die Einführung der einheitlichen Nummer: „Mit der 116 117 wird es für die Bürger wesentlich einfacher, ambulante ärztliche Hilfe zu erhalten, wenn die Praxen geschlossen haben. Damit verbessert sich für Millionen Versicherte, die jährlich den Bereitschaftsdienst der KVen nutzen, der Service.“ Niedergelassene Ärzte und die „Kassenärztliche Bundesvereinigung“ organisieren gemeinsam den Bereitschaftsdienst.<br/>
<br/>
Wer in dringenden medizinischen Fällen ambulante ärztliche Behandlung benötigt und sich nicht in einer lebensbedrohlichen Situation befindet, soll sich an die neue Notrufnummer wenden. In lebensbedrohlichen Fällen - z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall oder Ohnmacht - gilt jedoch nach wie vor die alte Notrufnummer 112.<br/></div>]]>
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        <![CDATA[Ab 16. April gilt in Deutschland eine einheitliche Telefonnummer für Bereitschaftsärzte.]]>
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      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><br/>
Wer außerhalb der Sprechzeiten unter akuten Beschwerden - z.B. nächtlichen Fieberschüben, Magenkrämpfen oder Zahnschmerzen litt, musste bisher in der Tageszeitung oder im Internet nach der gültigen Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst suchen. Und schnell findet man sich im Wirrwarr der Internetangebote wieder. Nach Angaben der „Kassenärztlichen Bundesvereinigung“ gibt es derzeit über 1.000 verschiedene Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Teilweise würden diese Nummern auch täglich wechseln.<br/>
<br/>
Die „Kassenärztliche Bundesvereinigung“ (KBV) will diesen Zustand nun beenden. Gestern stellte deren Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Köhler eine neue Rufnummer in Berlin vor: „In Zukunft reicht es, wenn sich Patienten die 116 117 merken, sollten sie nachts oder am Wochenende krank werden“.<br/>
<br/>
KBV und die 17 deutschen Kassenvereinigungen hatten 2009 bei der Europäischen Union die europaweite Reservierung der Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst beantragt. Die Nummer ist kostenfrei und ohne Vorwahl. Ältere Nummern der regionalen Bereitschaftsdienste sollen ihre Gültigkeit behalten.<br/>
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Wolfgang Zöller (CSU), der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, lobte die Einführung der einheitlichen Nummer: „Mit der 116 117 wird es für die Bürger wesentlich einfacher, ambulante ärztliche Hilfe zu erhalten, wenn die Praxen geschlossen haben. Damit verbessert sich für Millionen Versicherte, die jährlich den Bereitschaftsdienst der KVen nutzen, der Service.“ Niedergelassene Ärzte und die „Kassenärztliche Bundesvereinigung“ organisieren gemeinsam den Bereitschaftsdienst.<br/>
<br/>
Wer in dringenden medizinischen Fällen ambulante ärztliche Behandlung benötigt und sich nicht in einer lebensbedrohlichen Situation befindet, soll sich an die neue Notrufnummer wenden. In lebensbedrohlichen Fällen - z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall oder Ohnmacht - gilt jedoch nach wie vor die alte Notrufnummer 112.<br/>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Allgemeines </category>
    </item>
    <item>
      <title>Spezielle Versicherungen für Elektrofahrzeuge?</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Spezielle Versicherungen für Elektrofahrzeuge?</ibs:title>
      <link>http://uni-finanz.invedaweb.de/id/3760356/Spezielle+Versicherungen+f%C3%BCr+Elektrofahrzeuge%3F/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Thu, 05 Apr 2012 17:00:34 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Fri, 05 Oct 2012 17:00:34 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Die aktuellen Benzinpreise lassen so manchen Verbraucher nach alternativen Antriebsmitteln für das eigene Auto schauen. Wie wäre es da einmal mit Strom? - So könnte man etwa auf ein Elektroauto umsteigen. Die Vor- und Nachteile sollte man vor der Anschaffung abwägen. Doch wie die Entwicklung der Technologien der Elektrofahrzeuge steckt auch die Versicherungswirtschaft hierbei noch in den Kinderschuhen.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Über die Nachhaltigkeit der batteriebetriebenen Flitzer lässt sich durchaus streiten: Derzeit führen die Elektromobile derzeit eher zur Klimabelastung als zum Klimaschutz, belegt ein Gutachten des Ökoinstituts. Damit diese Autos tatsächlich emissionsfrei und CO2-Neutral fahren, müssten sie auch mit erneuerbaren Energien „betankt“ werden.<br/>
<br/>
Langfristig sind Elektrofahrzeuge allerdings zukunftsorientiert. Nicht ohne Grund arbeiten Automobilhersteller an entsprechenden Modellen. Doch ist der Markt hier noch sehr jung - die Technik ist noch nicht völlig ausgereift und auch die Stromversorgung nicht überall gewährleistet.<br/>
<br/>
Die Kfz-Versicherung für Elektroautos orientiert sich ebenso wie bei kraftstoffbetriebenen Fahrzeugen an Typklassen. Je höher die Typklasse, desto höher auch der hinterlegte Schadenbedarfsindex. Normalerweise erfolgt die Einteilung anhand des Verbrennungsmotors. Die Beiträge errechnen sich anhand von Motorleistung, Modell und Anmeldebezirk. Doch für viele Modelle stehen die Typklassen bereits fest. Diese rangieren zwischen Klasse 15 bis etwa 17 in der Haftpflicht, in der Teil- bzw. Vollkasko von 17 bis zu 24 bzw. 17 bis 25.<br/>
<br/>
Einige Versicherer bieten Ökorabatte, der sich etwa anhand des Schadstoffausstoßes berechnet. Die Absicherung des Akkus, dem Herzstück des Elektroautos, ist allerdings noch sehr rar. Konkrete Produkte zur Versicherung für die umweltfreundlichen Fahrzeuge gibt es bisher nur vereinzelt.<br/></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Die aktuellen Benzinpreise lassen so manchen Verbraucher nach alternativen Antriebsmitteln für das eigene Auto schauen. Wie wäre es da einmal mit Strom? - So könnte man etwa auf ein Elektroauto umsteigen. Die Vor- und Nachteile sollte man vor der Anschaffung abwägen. Doch wie die Entwicklung der Technologien der Elektrofahrzeuge steckt auch die Versicherungswirtschaft hierbei noch in den Kinderschuhen.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Über die Nachhaltigkeit der batteriebetriebenen Flitzer lässt sich durchaus streiten: Derzeit führen die Elektromobile derzeit eher zur Klimabelastung als zum Klimaschutz, belegt ein Gutachten des Ökoinstituts. Damit diese Autos tatsächlich emissionsfrei und CO2-Neutral fahren, müssten sie auch mit erneuerbaren Energien „betankt“ werden.<br/>
<br/>
Langfristig sind Elektrofahrzeuge allerdings zukunftsorientiert. Nicht ohne Grund arbeiten Automobilhersteller an entsprechenden Modellen. Doch ist der Markt hier noch sehr jung - die Technik ist noch nicht völlig ausgereift und auch die Stromversorgung nicht überall gewährleistet.<br/>
<br/>
Die Kfz-Versicherung für Elektroautos orientiert sich ebenso wie bei kraftstoffbetriebenen Fahrzeugen an Typklassen. Je höher die Typklasse, desto höher auch der hinterlegte Schadenbedarfsindex. Normalerweise erfolgt die Einteilung anhand des Verbrennungsmotors. Die Beiträge errechnen sich anhand von Motorleistung, Modell und Anmeldebezirk. Doch für viele Modelle stehen die Typklassen bereits fest. Diese rangieren zwischen Klasse 15 bis etwa 17 in der Haftpflicht, in der Teil- bzw. Vollkasko von 17 bis zu 24 bzw. 17 bis 25.<br/>
<br/>
Einige Versicherer bieten Ökorabatte, der sich etwa anhand des Schadstoffausstoßes berechnet. Die Absicherung des Akkus, dem Herzstück des Elektroautos, ist allerdings noch sehr rar. Konkrete Produkte zur Versicherung für die umweltfreundlichen Fahrzeuge gibt es bisher nur vereinzelt.<br/></div>]]>
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      <ibs:text>
        <![CDATA[Die aktuellen Benzinpreise lassen so manchen Verbraucher nach alternativen Antriebsmitteln für das eigene Auto schauen. Wie wäre es da einmal mit Strom? - So könnte man etwa auf ein Elektroauto umsteigen. Die Vor- und Nachteile sollte man vor der Anschaffung abwägen. Doch wie die Entwicklung der Technologien der Elektrofahrzeuge steckt auch die Versicherungswirtschaft hierbei noch in den Kinderschuhen.]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><br/>
<br/>
Über die Nachhaltigkeit der batteriebetriebenen Flitzer lässt sich durchaus streiten: Derzeit führen die Elektromobile derzeit eher zur Klimabelastung als zum Klimaschutz, belegt ein Gutachten des Ökoinstituts. Damit diese Autos tatsächlich emissionsfrei und CO2-Neutral fahren, müssten sie auch mit erneuerbaren Energien „betankt“ werden.<br/>
<br/>
Langfristig sind Elektrofahrzeuge allerdings zukunftsorientiert. Nicht ohne Grund arbeiten Automobilhersteller an entsprechenden Modellen. Doch ist der Markt hier noch sehr jung - die Technik ist noch nicht völlig ausgereift und auch die Stromversorgung nicht überall gewährleistet.<br/>
<br/>
Die Kfz-Versicherung für Elektroautos orientiert sich ebenso wie bei kraftstoffbetriebenen Fahrzeugen an Typklassen. Je höher die Typklasse, desto höher auch der hinterlegte Schadenbedarfsindex. Normalerweise erfolgt die Einteilung anhand des Verbrennungsmotors. Die Beiträge errechnen sich anhand von Motorleistung, Modell und Anmeldebezirk. Doch für viele Modelle stehen die Typklassen bereits fest. Diese rangieren zwischen Klasse 15 bis etwa 17 in der Haftpflicht, in der Teil- bzw. Vollkasko von 17 bis zu 24 bzw. 17 bis 25.<br/>
<br/>
Einige Versicherer bieten Ökorabatte, der sich etwa anhand des Schadstoffausstoßes berechnet. Die Absicherung des Akkus, dem Herzstück des Elektroautos, ist allerdings noch sehr rar. Konkrete Produkte zur Versicherung für die umweltfreundlichen Fahrzeuge gibt es bisher nur vereinzelt.<br/>]]>
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      <category domain="topic">Kfz-Versicherung</category>
    </item>
    <item>
      <title>Patientenverfügung: Wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann</title>
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      <ibs:title>Patientenverfügung: Wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann</ibs:title>
      <link>http://uni-finanz.invedaweb.de/id/3745285/Patientenverf%C3%BCgung%3A+Wenn+man+selbst+nicht+mehr+entscheiden+kann/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Mon, 26 Mar 2012 17:00:30 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Wed, 26 Sep 2012 17:00:30 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Wir sind es gewohnt, all unsere Entscheidung selbst zu treffen. Doch kann es Situationen geben, in denen wir dazu nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage sind. Für den Fall, nicht länger Herr der eigenen geistigen Fähigkeiten zu sein, lässt sich mit Verfügungen und Vollmachten allerdings sicherstellen, dass der eigene Wille auch dann noch umgesetzt wird.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Gerade über sogenannte „lebenserhaltene Maßnahmen“ möchten viele vorab eindeutig ihren Willen äußern. Ärztlichen Behandlungsmaßnahmen muss grundsätzlich der Patient zustimmen. Ist dies aufgrund des Gesundheitszustandes nicht möglich, können Volljährige zukünftige Entscheidungen mithilfe einer Patientenverfügung vorab festlegen. Die Patientenverfügung ist ein zivilrechtlich anerkanntes Dokument, in welchem vorsorglich der eigene Wille schriftlich festgehalten wird.<br/>
<br/>
Die Patientenverfügung findet Anwendung, sobald deren Verfasser selbst nicht mehr in der Lage ist, über eine Behandlungsmaßnahme zu entscheiden. Sie sichert, dass nicht die Angehörigen oder gar Fremde die Risiken bzw. Heilungschancen einer ärztlichen Behandlung bewerten müssen.<br/>
<br/>
Betreuungsmaßnahmen wie Beatmung, künstliche Ernährung und Grenzen der Behandlung können in dem Dokument geregelt werden. Arzt, Pflegepersonal oder Betreuern gilt die Verfügung dann als Entscheidungshilfe. Man kann sich schriftlich mit entsprechenden medizinischen Verfahren einverstanden erklären, diese eingrenzen oder einige völlig ablehnen.<br/>
<br/>
Wichtig ist, dass eine Patientenverfügung schriftlich vorliegt. Sie ist ein rechtlich bindendes Dokument, es sei denn, in ihr wird gegen geltendes Recht verfügt. Dies könnte beispielsweise in der Aufforderung zur Sterbehilfe der Fall sein. Eine Patientenverfügung sollte konkrete Formulierungen enthalten: Es sollte unmissverständlich aufgeführt sein, welche Umstände eintreten müssen, damit die Verfügung wirksam ist. Weichen die Bedingungen nämlich ab, ist die Patientenverfügung nicht unbedingt verbindlich. Hilfe zur Formulierung kann ein fachärztliches Gespräch bieten. Ratsam ist es zudem, die Unterschrift regelmäßig zu erneuern, um die Aktualität der Verfügung zu sichern.<br/>
<br/>
Im Übrigen ist das Abfassen einer Patientenverfügung keinesfalls gesetzlich verpflichtend. Die Vorlage einer solchen ist freiwillig, sie darf jedoch nicht etwa eine Bedingung für den Abschluss von Versicherungsverträgen sein.<br/></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Wir sind es gewohnt, all unsere Entscheidung selbst zu treffen. Doch kann es Situationen geben, in denen wir dazu nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage sind. Für den Fall, nicht länger Herr der eigenen geistigen Fähigkeiten zu sein, lässt sich mit Verfügungen und Vollmachten allerdings sicherstellen, dass der eigene Wille auch dann noch umgesetzt wird.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Gerade über sogenannte „lebenserhaltene Maßnahmen“ möchten viele vorab eindeutig ihren Willen äußern. Ärztlichen Behandlungsmaßnahmen muss grundsätzlich der Patient zustimmen. Ist dies aufgrund des Gesundheitszustandes nicht möglich, können Volljährige zukünftige Entscheidungen mithilfe einer Patientenverfügung vorab festlegen. Die Patientenverfügung ist ein zivilrechtlich anerkanntes Dokument, in welchem vorsorglich der eigene Wille schriftlich festgehalten wird.<br/>
<br/>
Die Patientenverfügung findet Anwendung, sobald deren Verfasser selbst nicht mehr in der Lage ist, über eine Behandlungsmaßnahme zu entscheiden. Sie sichert, dass nicht die Angehörigen oder gar Fremde die Risiken bzw. Heilungschancen einer ärztlichen Behandlung bewerten müssen.<br/>
<br/>
Betreuungsmaßnahmen wie Beatmung, künstliche Ernährung und Grenzen der Behandlung können in dem Dokument geregelt werden. Arzt, Pflegepersonal oder Betreuern gilt die Verfügung dann als Entscheidungshilfe. Man kann sich schriftlich mit entsprechenden medizinischen Verfahren einverstanden erklären, diese eingrenzen oder einige völlig ablehnen.<br/>
<br/>
Wichtig ist, dass eine Patientenverfügung schriftlich vorliegt. Sie ist ein rechtlich bindendes Dokument, es sei denn, in ihr wird gegen geltendes Recht verfügt. Dies könnte beispielsweise in der Aufforderung zur Sterbehilfe der Fall sein. Eine Patientenverfügung sollte konkrete Formulierungen enthalten: Es sollte unmissverständlich aufgeführt sein, welche Umstände eintreten müssen, damit die Verfügung wirksam ist. Weichen die Bedingungen nämlich ab, ist die Patientenverfügung nicht unbedingt verbindlich. Hilfe zur Formulierung kann ein fachärztliches Gespräch bieten. Ratsam ist es zudem, die Unterschrift regelmäßig zu erneuern, um die Aktualität der Verfügung zu sichern.<br/>
<br/>
Im Übrigen ist das Abfassen einer Patientenverfügung keinesfalls gesetzlich verpflichtend. Die Vorlage einer solchen ist freiwillig, sie darf jedoch nicht etwa eine Bedingung für den Abschluss von Versicherungsverträgen sein.<br/></div>]]>
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        <![CDATA[Wir sind es gewohnt, all unsere Entscheidung selbst zu treffen. Doch kann es Situationen geben, in denen wir dazu nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage sind. Für den Fall, nicht länger Herr der eigenen geistigen Fähigkeiten zu sein, lässt sich mit Verfügungen und Vollmachten allerdings sicherstellen, dass der eigene Wille auch dann noch umgesetzt wird.]]>
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        <![CDATA[<br/><br/>
<br/>
Gerade über sogenannte „lebenserhaltene Maßnahmen“ möchten viele vorab eindeutig ihren Willen äußern. Ärztlichen Behandlungsmaßnahmen muss grundsätzlich der Patient zustimmen. Ist dies aufgrund des Gesundheitszustandes nicht möglich, können Volljährige zukünftige Entscheidungen mithilfe einer Patientenverfügung vorab festlegen. Die Patientenverfügung ist ein zivilrechtlich anerkanntes Dokument, in welchem vorsorglich der eigene Wille schriftlich festgehalten wird.<br/>
<br/>
Die Patientenverfügung findet Anwendung, sobald deren Verfasser selbst nicht mehr in der Lage ist, über eine Behandlungsmaßnahme zu entscheiden. Sie sichert, dass nicht die Angehörigen oder gar Fremde die Risiken bzw. Heilungschancen einer ärztlichen Behandlung bewerten müssen.<br/>
<br/>
Betreuungsmaßnahmen wie Beatmung, künstliche Ernährung und Grenzen der Behandlung können in dem Dokument geregelt werden. Arzt, Pflegepersonal oder Betreuern gilt die Verfügung dann als Entscheidungshilfe. Man kann sich schriftlich mit entsprechenden medizinischen Verfahren einverstanden erklären, diese eingrenzen oder einige völlig ablehnen.<br/>
<br/>
Wichtig ist, dass eine Patientenverfügung schriftlich vorliegt. Sie ist ein rechtlich bindendes Dokument, es sei denn, in ihr wird gegen geltendes Recht verfügt. Dies könnte beispielsweise in der Aufforderung zur Sterbehilfe der Fall sein. Eine Patientenverfügung sollte konkrete Formulierungen enthalten: Es sollte unmissverständlich aufgeführt sein, welche Umstände eintreten müssen, damit die Verfügung wirksam ist. Weichen die Bedingungen nämlich ab, ist die Patientenverfügung nicht unbedingt verbindlich. Hilfe zur Formulierung kann ein fachärztliches Gespräch bieten. Ratsam ist es zudem, die Unterschrift regelmäßig zu erneuern, um die Aktualität der Verfügung zu sichern.<br/>
<br/>
Im Übrigen ist das Abfassen einer Patientenverfügung keinesfalls gesetzlich verpflichtend. Die Vorlage einer solchen ist freiwillig, sie darf jedoch nicht etwa eine Bedingung für den Abschluss von Versicherungsverträgen sein.<br/>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Gesundheit </category>
    </item>
    <item>
      <title>Versicherungstipps für junge Eltern</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Versicherungstipps für junge Eltern</ibs:title>
      <link>http://uni-finanz.invedaweb.de/id/3735431/Versicherungstipps+f%C3%BCr+junge+Eltern/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Mon, 19 Mar 2012 17:00:32 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Wed, 19 Sep 2012 17:00:32 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Mia und Ben sind die beliebtesten deutschen Vornamen. Bei der Vornamenswahl für den Nachwuchs entscheiden sich die Deutschen dabei vor allem danach, wie der Name klingt. Doch nicht nur dabei müssen sich die werdenden Eltern abstimmen. Neben der Organisation von Kinderbett und Wickeltisch, Familienvan und Babywanne ist es ratsam, die lieben Kleinen auch umfassend abzusichern.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert ist das Neugeborene grundsätzlich über die Eltern beitragsfrei mitversichert. Allerdings müssen die Versicherer davon wissen: Der gesetzlichen Versicherung ist der Nachwuchs unmittelbar nach Geburt zu melden. Ist man allerdings selbstständig und freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse, muss das Kind separat versichert werden. Auch Privatversicherte sollten ihre Versicherung innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt des Kindes informieren. Bei der privaten Krankenversicherung muss für das Kind ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.<br/>
<br/>
Je nach Haftpflichtversicherungspolice muss auch diese manchmal zusätzlich aufgestockt werden, falls nicht bereits eine Familien- oder Partnerversicherung besteht. Auch wenn bis zum 7. Lebensjahr Kinder für Schäden an Dritten vom Gesetzgeber nicht zur Verantwortung gezogen werden, so müssen die Eltern mitunter dennoch für den Schaden gerade stehen. Dies gilt dann, wenn man ihnen die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorwerfen kann. Die Haftpflichtversicherung sollte dafür die Klausel zur Absicherung „deliktunfähiger Kinder“ enthalten.<br/>
<br/>
Schwieriger sind Entscheidungen, die das eigene Kind für den Fall einer schweren Krankheit oder bei Unfällen absichert. Dabei sollte man abwägen, ob eine Unfallversicherung oder eine Invaliditätsversicherung sinnvoll sind. Es ist möglich, Kinder in die Unfallversicherungsverträge der Eltern mit aufzunehmen. Sehr viel häufiger können allerdings Krankheiten zur Invalidität führen als Unfälle. Invaliditätsversicherungen sorgen für diesen Fall vor: Einige Policen bieten ergänzend Versicherungsschutz für die finanziellen Folgen einer Polio- oder Leukämieerkrankung.<br/>
<br/>
Es ist nicht nötig, stets vollkommen neue Verträge abzuschließen. Viele Tarife lassen sich erweitern oder flexibel gestalten, um die Familie richtig abzusichern. Ein geschulter Blick in die Versicherungsunterlagen kann daher helfen, den Versicherungsschutz familientauglich zu gestalten.<br/></div>]]>
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        <![CDATA[Mia und Ben sind die beliebtesten deutschen Vornamen. Bei der Vornamenswahl für den Nachwuchs entscheiden sich die Deutschen dabei vor allem danach, wie der Name klingt. Doch nicht nur dabei müssen sich die werdenden Eltern abstimmen. Neben der Organisation von Kinderbett und Wickeltisch, Familienvan und Babywanne ist es ratsam, die lieben Kleinen auch umfassend abzusichern.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert ist das Neugeborene grundsätzlich über die Eltern beitragsfrei mitversichert. Allerdings müssen die Versicherer davon wissen: Der gesetzlichen Versicherung ist der Nachwuchs unmittelbar nach Geburt zu melden. Ist man allerdings selbstständig und freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse, muss das Kind separat versichert werden. Auch Privatversicherte sollten ihre Versicherung innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt des Kindes informieren. Bei der privaten Krankenversicherung muss für das Kind ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.<br/>
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Je nach Haftpflichtversicherungspolice muss auch diese manchmal zusätzlich aufgestockt werden, falls nicht bereits eine Familien- oder Partnerversicherung besteht. Auch wenn bis zum 7. Lebensjahr Kinder für Schäden an Dritten vom Gesetzgeber nicht zur Verantwortung gezogen werden, so müssen die Eltern mitunter dennoch für den Schaden gerade stehen. Dies gilt dann, wenn man ihnen die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorwerfen kann. Die Haftpflichtversicherung sollte dafür die Klausel zur Absicherung „deliktunfähiger Kinder“ enthalten.<br/>
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Schwieriger sind Entscheidungen, die das eigene Kind für den Fall einer schweren Krankheit oder bei Unfällen absichert. Dabei sollte man abwägen, ob eine Unfallversicherung oder eine Invaliditätsversicherung sinnvoll sind. Es ist möglich, Kinder in die Unfallversicherungsverträge der Eltern mit aufzunehmen. Sehr viel häufiger können allerdings Krankheiten zur Invalidität führen als Unfälle. Invaliditätsversicherungen sorgen für diesen Fall vor: Einige Policen bieten ergänzend Versicherungsschutz für die finanziellen Folgen einer Polio- oder Leukämieerkrankung.<br/>
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Es ist nicht nötig, stets vollkommen neue Verträge abzuschließen. Viele Tarife lassen sich erweitern oder flexibel gestalten, um die Familie richtig abzusichern. Ein geschulter Blick in die Versicherungsunterlagen kann daher helfen, den Versicherungsschutz familientauglich zu gestalten.<br/></div>]]>
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        <![CDATA[Mia und Ben sind die beliebtesten deutschen Vornamen. Bei der Vornamenswahl für den Nachwuchs entscheiden sich die Deutschen dabei vor allem danach, wie der Name klingt. Doch nicht nur dabei müssen sich die werdenden Eltern abstimmen. Neben der Organisation von Kinderbett und Wickeltisch, Familienvan und Babywanne ist es ratsam, die lieben Kleinen auch umfassend abzusichern.]]>
      </ibs:text>
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        <![CDATA[<br/><br/>
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Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert ist das Neugeborene grundsätzlich über die Eltern beitragsfrei mitversichert. Allerdings müssen die Versicherer davon wissen: Der gesetzlichen Versicherung ist der Nachwuchs unmittelbar nach Geburt zu melden. Ist man allerdings selbstständig und freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse, muss das Kind separat versichert werden. Auch Privatversicherte sollten ihre Versicherung innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt des Kindes informieren. Bei der privaten Krankenversicherung muss für das Kind ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.<br/>
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Je nach Haftpflichtversicherungspolice muss auch diese manchmal zusätzlich aufgestockt werden, falls nicht bereits eine Familien- oder Partnerversicherung besteht. Auch wenn bis zum 7. Lebensjahr Kinder für Schäden an Dritten vom Gesetzgeber nicht zur Verantwortung gezogen werden, so müssen die Eltern mitunter dennoch für den Schaden gerade stehen. Dies gilt dann, wenn man ihnen die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorwerfen kann. Die Haftpflichtversicherung sollte dafür die Klausel zur Absicherung „deliktunfähiger Kinder“ enthalten.<br/>
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Schwieriger sind Entscheidungen, die das eigene Kind für den Fall einer schweren Krankheit oder bei Unfällen absichert. Dabei sollte man abwägen, ob eine Unfallversicherung oder eine Invaliditätsversicherung sinnvoll sind. Es ist möglich, Kinder in die Unfallversicherungsverträge der Eltern mit aufzunehmen. Sehr viel häufiger können allerdings Krankheiten zur Invalidität führen als Unfälle. Invaliditätsversicherungen sorgen für diesen Fall vor: Einige Policen bieten ergänzend Versicherungsschutz für die finanziellen Folgen einer Polio- oder Leukämieerkrankung.<br/>
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Es ist nicht nötig, stets vollkommen neue Verträge abzuschließen. Viele Tarife lassen sich erweitern oder flexibel gestalten, um die Familie richtig abzusichern. Ein geschulter Blick in die Versicherungsunterlagen kann daher helfen, den Versicherungsschutz familientauglich zu gestalten.<br/>]]>
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      <category domain="topic">Kinder</category>
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      <title>Ein gesunder Rücken kann entzücken</title>
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      <ibs:title>Ein gesunder Rücken kann entzücken</ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 12 Mar 2012 17:00:33 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Wed, 12 Sep 2012 17:00:33 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Am 15. März ist der Tag der Rückengesundheit: Erkrankungen des Bewegungsapparates sind nach wie vor eine der häufigsten Ursachen für längere Arbeitsunfähigkeit. Dabei sind die einfachsten Mittel gegen (chronische) Rückenschmerzen schlicht Bewegung und eine gute Haltung.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Viele Probleme mit dem Rücken entstehen vor allem durch Bewegungsarmut. Das verwundert nicht, schließlich sitzt ein Großteil der Menschen beinahe den ganzen Tag. Doch sogar kleine und häufige Änderungen der Sitzposition wirken bereits entlastend für die Wirbelsäule. Es hilft, mal aufrecht, mal zurückgelehnt, mal nach vorn geneigt zu sitzen. Von Vorteil ist es, dabei die gesamte Sitzfläche einzunehmen, denn so lässt sich auch die Lehne nutzen.<br/>
<br/>
Die Ursache der meisten Rückenschmerzen ist oftmals eine Reizung der Nerven durch umliegende, verspannte Muskeln. Wichtig ist es deshalb, sich beim Sitzen nicht noch unnötig anzuspannen. Eine bequeme Sitzhaltung fängt bei den Füßen an: Sie sollten den Boden mit ganzer Fläche berühren. Für die Stuhlfläche ist die Kniehöhe die optimale Position. Oberschenkel und Unterschenkel bilden im Idealfall stets einen Winkel von 90 Grad. Entspannte Schultern erhält man, wenn Ober- und Unterarme ebenfalls im 90 Grad-Winkel zur Arbeitsfläche liegen. Blickt man mit einer leichten Kopfneigung auf den Monitor, ist dies eine angenehme Haltung auch für den Nacken.<br/>
<br/>
Außerdem führen schlechte Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz zu Verspannungen: Wird man geblendet, versucht man - bewusst oder unbewusst - dem Licht auszuweichen. Die Haltungen, die man dann einnimmt, sind oftmals gezwungen und führen zu Verspannungen. Daher ist es ratsam darauf zu achten, dass Tages- und Deckenlicht nicht direkt auf den Monitor scheinen. So werden nicht nur die Augen, sondern vor allem der Rücken weniger beansprucht.<br/>
<br/>
Die Mühe lohnt sich durchaus, auf einen gesunden Rücken zu achten. Laut Deutscher Rentenversicherung Bund (DRV) wird jeder sechste Fall von Berufsunfähigkeit von einem Rückenleiden verursacht. Das kann einen schwer arbeitenden Maurer oder Dachdecker genauso betreffen wie den Büroarbeiter, der die meiste Zeit seiner Tätigkeit vor einem PC-Bildschirm sitzt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb für alle Berufsgruppen empfehlenswert - Eine solche Police hilft, das finanzielle Risiko einer dauerhaften Rückenerkrankung zu mildern.<br/></div>]]>
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        <![CDATA[Am 15. März ist der Tag der Rückengesundheit: Erkrankungen des Bewegungsapparates sind nach wie vor eine der häufigsten Ursachen für längere Arbeitsunfähigkeit. Dabei sind die einfachsten Mittel gegen (chronische) Rückenschmerzen schlicht Bewegung und eine gute Haltung.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Viele Probleme mit dem Rücken entstehen vor allem durch Bewegungsarmut. Das verwundert nicht, schließlich sitzt ein Großteil der Menschen beinahe den ganzen Tag. Doch sogar kleine und häufige Änderungen der Sitzposition wirken bereits entlastend für die Wirbelsäule. Es hilft, mal aufrecht, mal zurückgelehnt, mal nach vorn geneigt zu sitzen. Von Vorteil ist es, dabei die gesamte Sitzfläche einzunehmen, denn so lässt sich auch die Lehne nutzen.<br/>
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Die Ursache der meisten Rückenschmerzen ist oftmals eine Reizung der Nerven durch umliegende, verspannte Muskeln. Wichtig ist es deshalb, sich beim Sitzen nicht noch unnötig anzuspannen. Eine bequeme Sitzhaltung fängt bei den Füßen an: Sie sollten den Boden mit ganzer Fläche berühren. Für die Stuhlfläche ist die Kniehöhe die optimale Position. Oberschenkel und Unterschenkel bilden im Idealfall stets einen Winkel von 90 Grad. Entspannte Schultern erhält man, wenn Ober- und Unterarme ebenfalls im 90 Grad-Winkel zur Arbeitsfläche liegen. Blickt man mit einer leichten Kopfneigung auf den Monitor, ist dies eine angenehme Haltung auch für den Nacken.<br/>
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Außerdem führen schlechte Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz zu Verspannungen: Wird man geblendet, versucht man - bewusst oder unbewusst - dem Licht auszuweichen. Die Haltungen, die man dann einnimmt, sind oftmals gezwungen und führen zu Verspannungen. Daher ist es ratsam darauf zu achten, dass Tages- und Deckenlicht nicht direkt auf den Monitor scheinen. So werden nicht nur die Augen, sondern vor allem der Rücken weniger beansprucht.<br/>
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Die Mühe lohnt sich durchaus, auf einen gesunden Rücken zu achten. Laut Deutscher Rentenversicherung Bund (DRV) wird jeder sechste Fall von Berufsunfähigkeit von einem Rückenleiden verursacht. Das kann einen schwer arbeitenden Maurer oder Dachdecker genauso betreffen wie den Büroarbeiter, der die meiste Zeit seiner Tätigkeit vor einem PC-Bildschirm sitzt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb für alle Berufsgruppen empfehlenswert - Eine solche Police hilft, das finanzielle Risiko einer dauerhaften Rückenerkrankung zu mildern.<br/></div>]]>
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        <![CDATA[Am 15. März ist der Tag der Rückengesundheit: Erkrankungen des Bewegungsapparates sind nach wie vor eine der häufigsten Ursachen für längere Arbeitsunfähigkeit. Dabei sind die einfachsten Mittel gegen (chronische) Rückenschmerzen schlicht Bewegung und eine gute Haltung.]]>
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        <![CDATA[<br/><br/>
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Viele Probleme mit dem Rücken entstehen vor allem durch Bewegungsarmut. Das verwundert nicht, schließlich sitzt ein Großteil der Menschen beinahe den ganzen Tag. Doch sogar kleine und häufige Änderungen der Sitzposition wirken bereits entlastend für die Wirbelsäule. Es hilft, mal aufrecht, mal zurückgelehnt, mal nach vorn geneigt zu sitzen. Von Vorteil ist es, dabei die gesamte Sitzfläche einzunehmen, denn so lässt sich auch die Lehne nutzen.<br/>
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Die Ursache der meisten Rückenschmerzen ist oftmals eine Reizung der Nerven durch umliegende, verspannte Muskeln. Wichtig ist es deshalb, sich beim Sitzen nicht noch unnötig anzuspannen. Eine bequeme Sitzhaltung fängt bei den Füßen an: Sie sollten den Boden mit ganzer Fläche berühren. Für die Stuhlfläche ist die Kniehöhe die optimale Position. Oberschenkel und Unterschenkel bilden im Idealfall stets einen Winkel von 90 Grad. Entspannte Schultern erhält man, wenn Ober- und Unterarme ebenfalls im 90 Grad-Winkel zur Arbeitsfläche liegen. Blickt man mit einer leichten Kopfneigung auf den Monitor, ist dies eine angenehme Haltung auch für den Nacken.<br/>
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Außerdem führen schlechte Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz zu Verspannungen: Wird man geblendet, versucht man - bewusst oder unbewusst - dem Licht auszuweichen. Die Haltungen, die man dann einnimmt, sind oftmals gezwungen und führen zu Verspannungen. Daher ist es ratsam darauf zu achten, dass Tages- und Deckenlicht nicht direkt auf den Monitor scheinen. So werden nicht nur die Augen, sondern vor allem der Rücken weniger beansprucht.<br/>
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Die Mühe lohnt sich durchaus, auf einen gesunden Rücken zu achten. Laut Deutscher Rentenversicherung Bund (DRV) wird jeder sechste Fall von Berufsunfähigkeit von einem Rückenleiden verursacht. Das kann einen schwer arbeitenden Maurer oder Dachdecker genauso betreffen wie den Büroarbeiter, der die meiste Zeit seiner Tätigkeit vor einem PC-Bildschirm sitzt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb für alle Berufsgruppen empfehlenswert - Eine solche Police hilft, das finanzielle Risiko einer dauerhaften Rückenerkrankung zu mildern.<br/>]]>
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      <category domain="topic">Gesundheit</category>
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      <title>Sicher im weißen Kittel - Berufshaftpflicht für Ärzte</title>
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      <ibs:title>Sicher im weißen Kittel - Berufshaftpflicht für Ärzte</ibs:title>
      <link>http://uni-finanz.invedaweb.de/id/3718541/Sicher+im+wei%C3%9Fen+Kittel+-+Berufshaftpflicht+f%C3%BCr+%C3%84rzte/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Mon, 05 Mar 2012 17:00:32 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Wed, 05 Sep 2012 17:00:32 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Die Praxen sind so voll wie nie zuvor, die Ärzte im Dauerstress: Schnell ist da selbst dem routiniertesten Mediziner ein Fehler passiert. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte schon aufgrund der möglichen Schadenshöhe gesetzliche Pflicht.  <div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Die Versicherungsbranche hat sich auf die speziellen Ansprüche der Ärzte als Kunden eingestellt. Viele Versicherungsunternehmen bieten Tarife an, die auf den Berufsstand genau zugeschnitten sind: So können Ärzte in Gemeinschaftspraxen etwa von besonderen Rabatten profitierten. Auch gibt es unterschiedliche Haftpflichttarife für Humanmediziner, Zahnärzte und angestellte oder niedergelassene Apotheker. Beim Abschluss eines Vertrages sollten Mediziner darauf achten, dass die Versicherungssumme Schäden in ausreichender Höhe abdeckt, denn bei einem Behandlungsfehler haften Ärzte mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sollte mindestens 3 Millionen Euro pro Schadensfall betragen.<br/>
<br/>
Auch für das Rentenalter gilt es vorzusorgen. Da sogar Ärzte im Ruhestand von Schadensersatzforderungen aus ihrer aktiven Berufszeit eingeholt werden können, regelt eine Nachhaftungsversicherung, dass Ärzte ihrem wohlverdienten Lebensabend gelassen entgegenblicken können. Denn viele Berufshaftpflicht-Versicherungen enden mit dem Ausscheiden aus dem Beruf – jedoch nicht, wenn eine Nachhaftung vereinbart ist. Deshalb sollten sich Ärzte vor der Pensionierung rechtzeitig informieren, inwiefern ihr Haftpflichtvertrag eine Nachhaftung vorsieht.<br/>
<br/>
<b><i>Überlegt handeln im Schadensfall</i></b><br/>
<br/>
Ist es einmal zu einem Schaden gekommen und ein Patient klagt auf Schadensersatz, so müssen Ärzte hinsichtlich der Haftpflicht bestimmte „Obliegenheiten“ beachten. Eine Verletzung der Obliegenheitspflicht kann dazu führen, dass der Arzt seinen Haftpflichtschutz verliert. Vor allem gilt es, den Schadensersatzanspruch eines Patienten unverzüglich, das heißt in der Regel innerhalb einer Woche, an die Versicherung zu melden. Hierbei ist zu beachten: Der Schadensfall muss in einem Bericht ausreichend und umfassend dokumentiert werden.<br/>
<br/>
Auf die Aushändigung von Originaldokumenten an den Geschädigten ist zu verzichten. Zwar kann der Arzt Kopien von Patientenunterlagen herausgeben, wenn eine Schweigepflichtentbindungserklärung vorliegt. Doch kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, müssen alle Originalunterlagen der Behandlung lückenlos vorliegen. Fehlende Nachweise werden von der Justiz in der Regel zum Nachteil des behandelnden Arztes interpretiert!<br/>
<br/>
Ebenfalls problematisch ist es, wenn Ärzte den Haftpflichtanspruch des Patienten ohne Zustimmung des Versicherers rechtlich anerkennen. Zwar verliert der Arzt damit nicht automatisch seinen Versicherungsschutz: Seit 2008 regelt der § 105 des Versicherungsvertragsgesetzes, dass der Haftpflichtschutz auch bei Eingeständnis der eigenen Schuld bestehen bleibt. Dennoch kann der Arzt schnell in Probleme geraten, wenn er seinen Behandlungsfehler voreilig beglaubigt. Denn die Anerkenntnis führt zu einer Beweislastumkehr: Der Arzt muss nun der Versicherung nachweisen, dass er die Forderung des Patienten zu Recht anerkannt hat. Dieser Nachweis ist nicht einfach zu erbringen. Im schlimmsten Fall sind jahrelange juristische Auseinandersetzungen zu erwarten und der Arzt bleibt trotzdem auf seinen Kosten sitzen.<br/>
<br/>
Das heißt natürlich nicht, dass der Arzt das Gespräch mit seinem Patienten vermeiden soll. Mediziner haben die Möglichkeit, dem klagenden Patienten den Behandlungsverlauf zu erklären, auch unter dem Eingeständnis eigener Fehler. Jedoch muss dann deutlich erklärt werden, dass der Schadensersatzanspruch von der Entscheidung des Versicherers abhängt.<br/>
<br/>
Die „Ärztezeitung“ rät zudem, bei der Meldung einer Schadensersatzforderung an den Versicherer eine „Bitte um Weisung, was ich zu tun habe“ beizulegen. Dann ist der Versicherer verpflichtet, alle Punkte aufzuführen, die ein Arzt bei seinem weiteren Vorgehen zu erfüllen hat. Wenn der Versicherer einen Punkt vergisst, so kann er später auch nicht auf weitere Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen verweisen. Mit einer derartigen Bitte sind Ärzte immer auf der sicheren Seite!<br/>
<br/></div>]]>
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        <![CDATA[Die Praxen sind so voll wie nie zuvor, die Ärzte im Dauerstress: Schnell ist da selbst dem routiniertesten Mediziner ein Fehler passiert. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte schon aufgrund der möglichen Schadenshöhe gesetzliche Pflicht.  <div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Die Versicherungsbranche hat sich auf die speziellen Ansprüche der Ärzte als Kunden eingestellt. Viele Versicherungsunternehmen bieten Tarife an, die auf den Berufsstand genau zugeschnitten sind: So können Ärzte in Gemeinschaftspraxen etwa von besonderen Rabatten profitierten. Auch gibt es unterschiedliche Haftpflichttarife für Humanmediziner, Zahnärzte und angestellte oder niedergelassene Apotheker. Beim Abschluss eines Vertrages sollten Mediziner darauf achten, dass die Versicherungssumme Schäden in ausreichender Höhe abdeckt, denn bei einem Behandlungsfehler haften Ärzte mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sollte mindestens 3 Millionen Euro pro Schadensfall betragen.<br/>
<br/>
Auch für das Rentenalter gilt es vorzusorgen. Da sogar Ärzte im Ruhestand von Schadensersatzforderungen aus ihrer aktiven Berufszeit eingeholt werden können, regelt eine Nachhaftungsversicherung, dass Ärzte ihrem wohlverdienten Lebensabend gelassen entgegenblicken können. Denn viele Berufshaftpflicht-Versicherungen enden mit dem Ausscheiden aus dem Beruf – jedoch nicht, wenn eine Nachhaftung vereinbart ist. Deshalb sollten sich Ärzte vor der Pensionierung rechtzeitig informieren, inwiefern ihr Haftpflichtvertrag eine Nachhaftung vorsieht.<br/>
<br/>
<b><i>Überlegt handeln im Schadensfall</i></b><br/>
<br/>
Ist es einmal zu einem Schaden gekommen und ein Patient klagt auf Schadensersatz, so müssen Ärzte hinsichtlich der Haftpflicht bestimmte „Obliegenheiten“ beachten. Eine Verletzung der Obliegenheitspflicht kann dazu führen, dass der Arzt seinen Haftpflichtschutz verliert. Vor allem gilt es, den Schadensersatzanspruch eines Patienten unverzüglich, das heißt in der Regel innerhalb einer Woche, an die Versicherung zu melden. Hierbei ist zu beachten: Der Schadensfall muss in einem Bericht ausreichend und umfassend dokumentiert werden.<br/>
<br/>
Auf die Aushändigung von Originaldokumenten an den Geschädigten ist zu verzichten. Zwar kann der Arzt Kopien von Patientenunterlagen herausgeben, wenn eine Schweigepflichtentbindungserklärung vorliegt. Doch kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, müssen alle Originalunterlagen der Behandlung lückenlos vorliegen. Fehlende Nachweise werden von der Justiz in der Regel zum Nachteil des behandelnden Arztes interpretiert!<br/>
<br/>
Ebenfalls problematisch ist es, wenn Ärzte den Haftpflichtanspruch des Patienten ohne Zustimmung des Versicherers rechtlich anerkennen. Zwar verliert der Arzt damit nicht automatisch seinen Versicherungsschutz: Seit 2008 regelt der § 105 des Versicherungsvertragsgesetzes, dass der Haftpflichtschutz auch bei Eingeständnis der eigenen Schuld bestehen bleibt. Dennoch kann der Arzt schnell in Probleme geraten, wenn er seinen Behandlungsfehler voreilig beglaubigt. Denn die Anerkenntnis führt zu einer Beweislastumkehr: Der Arzt muss nun der Versicherung nachweisen, dass er die Forderung des Patienten zu Recht anerkannt hat. Dieser Nachweis ist nicht einfach zu erbringen. Im schlimmsten Fall sind jahrelange juristische Auseinandersetzungen zu erwarten und der Arzt bleibt trotzdem auf seinen Kosten sitzen.<br/>
<br/>
Das heißt natürlich nicht, dass der Arzt das Gespräch mit seinem Patienten vermeiden soll. Mediziner haben die Möglichkeit, dem klagenden Patienten den Behandlungsverlauf zu erklären, auch unter dem Eingeständnis eigener Fehler. Jedoch muss dann deutlich erklärt werden, dass der Schadensersatzanspruch von der Entscheidung des Versicherers abhängt.<br/>
<br/>
Die „Ärztezeitung“ rät zudem, bei der Meldung einer Schadensersatzforderung an den Versicherer eine „Bitte um Weisung, was ich zu tun habe“ beizulegen. Dann ist der Versicherer verpflichtet, alle Punkte aufzuführen, die ein Arzt bei seinem weiteren Vorgehen zu erfüllen hat. Wenn der Versicherer einen Punkt vergisst, so kann er später auch nicht auf weitere Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen verweisen. Mit einer derartigen Bitte sind Ärzte immer auf der sicheren Seite!<br/>
<br/></div>]]>
      </content:encoded>
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        <![CDATA[Die Praxen sind so voll wie nie zuvor, die Ärzte im Dauerstress: Schnell ist da selbst dem routiniertesten Mediziner ein Fehler passiert. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte schon aufgrund der möglichen Schadenshöhe gesetzliche Pflicht.  ]]>
      </ibs:text>
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        <![CDATA[<br/><br/>
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Die Versicherungsbranche hat sich auf die speziellen Ansprüche der Ärzte als Kunden eingestellt. Viele Versicherungsunternehmen bieten Tarife an, die auf den Berufsstand genau zugeschnitten sind: So können Ärzte in Gemeinschaftspraxen etwa von besonderen Rabatten profitierten. Auch gibt es unterschiedliche Haftpflichttarife für Humanmediziner, Zahnärzte und angestellte oder niedergelassene Apotheker. Beim Abschluss eines Vertrages sollten Mediziner darauf achten, dass die Versicherungssumme Schäden in ausreichender Höhe abdeckt, denn bei einem Behandlungsfehler haften Ärzte mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sollte mindestens 3 Millionen Euro pro Schadensfall betragen.<br/>
<br/>
Auch für das Rentenalter gilt es vorzusorgen. Da sogar Ärzte im Ruhestand von Schadensersatzforderungen aus ihrer aktiven Berufszeit eingeholt werden können, regelt eine Nachhaftungsversicherung, dass Ärzte ihrem wohlverdienten Lebensabend gelassen entgegenblicken können. Denn viele Berufshaftpflicht-Versicherungen enden mit dem Ausscheiden aus dem Beruf – jedoch nicht, wenn eine Nachhaftung vereinbart ist. Deshalb sollten sich Ärzte vor der Pensionierung rechtzeitig informieren, inwiefern ihr Haftpflichtvertrag eine Nachhaftung vorsieht.<br/>
<br/>
<b><i>Überlegt handeln im Schadensfall</i></b><br/>
<br/>
Ist es einmal zu einem Schaden gekommen und ein Patient klagt auf Schadensersatz, so müssen Ärzte hinsichtlich der Haftpflicht bestimmte „Obliegenheiten“ beachten. Eine Verletzung der Obliegenheitspflicht kann dazu führen, dass der Arzt seinen Haftpflichtschutz verliert. Vor allem gilt es, den Schadensersatzanspruch eines Patienten unverzüglich, das heißt in der Regel innerhalb einer Woche, an die Versicherung zu melden. Hierbei ist zu beachten: Der Schadensfall muss in einem Bericht ausreichend und umfassend dokumentiert werden.<br/>
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Auf die Aushändigung von Originaldokumenten an den Geschädigten ist zu verzichten. Zwar kann der Arzt Kopien von Patientenunterlagen herausgeben, wenn eine Schweigepflichtentbindungserklärung vorliegt. Doch kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, müssen alle Originalunterlagen der Behandlung lückenlos vorliegen. Fehlende Nachweise werden von der Justiz in der Regel zum Nachteil des behandelnden Arztes interpretiert!<br/>
<br/>
Ebenfalls problematisch ist es, wenn Ärzte den Haftpflichtanspruch des Patienten ohne Zustimmung des Versicherers rechtlich anerkennen. Zwar verliert der Arzt damit nicht automatisch seinen Versicherungsschutz: Seit 2008 regelt der § 105 des Versicherungsvertragsgesetzes, dass der Haftpflichtschutz auch bei Eingeständnis der eigenen Schuld bestehen bleibt. Dennoch kann der Arzt schnell in Probleme geraten, wenn er seinen Behandlungsfehler voreilig beglaubigt. Denn die Anerkenntnis führt zu einer Beweislastumkehr: Der Arzt muss nun der Versicherung nachweisen, dass er die Forderung des Patienten zu Recht anerkannt hat. Dieser Nachweis ist nicht einfach zu erbringen. Im schlimmsten Fall sind jahrelange juristische Auseinandersetzungen zu erwarten und der Arzt bleibt trotzdem auf seinen Kosten sitzen.<br/>
<br/>
Das heißt natürlich nicht, dass der Arzt das Gespräch mit seinem Patienten vermeiden soll. Mediziner haben die Möglichkeit, dem klagenden Patienten den Behandlungsverlauf zu erklären, auch unter dem Eingeständnis eigener Fehler. Jedoch muss dann deutlich erklärt werden, dass der Schadensersatzanspruch von der Entscheidung des Versicherers abhängt.<br/>
<br/>
Die „Ärztezeitung“ rät zudem, bei der Meldung einer Schadensersatzforderung an den Versicherer eine „Bitte um Weisung, was ich zu tun habe“ beizulegen. Dann ist der Versicherer verpflichtet, alle Punkte aufzuführen, die ein Arzt bei seinem weiteren Vorgehen zu erfüllen hat. Wenn der Versicherer einen Punkt vergisst, so kann er später auch nicht auf weitere Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen verweisen. Mit einer derartigen Bitte sind Ärzte immer auf der sicheren Seite!<br/>
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      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Haftpflichtversicherung</category>
    </item>
    <item>
      <title>Fasten - der gesunde Verzicht? </title>
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      <ibs:title>Fasten - der gesunde Verzicht? </ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 27 Feb 2012 17:00:32 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Mon, 27 Aug 2012 17:00:32 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Seit Ende des Karnevals ist Fastenzeit. Im Christentum wird die Zeitspanne zwischen Aschermittwoch und Ostern traditionell genutzt, um Buße zu tun. Das Fasten steht unter anderem sinnbildlich für Jesu Entbehrungen in der Wüste - keine Nahrung, wenig Wasser, gar dem Widerstehen der Versuchungen, um schließlich zum „rechten Weg“ zurückzufinden. Für die Moslems ist das Fasten bekanntermaßen während des Ramadan  geboten.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Für Viele ist das Fasten jedoch kaum religiös motiviert, es ist viel mehr ein Trend. Von so manchen werden die Wochen vor dem Osterfest zum Verzicht auf bestimmte (Ernährungs-)Gewohnheiten genutzt. So trinken viele etwa keinen Alkohol, essen weder Fleisch noch Süßigkeiten. Daneben schränken einige auch das Fernsehgucken oder Surfen im Internet ein. Kurzum, eine Art „Sieben-Wochen-Ohne“-Mentalität. Doch wie gesund ist die Entbehrung?<br/>
<br/>
<b><i>Fasten ist Reinigung</i></b><br/>
<br/>
Ganz klassisch ist das Heilfasten. Bei dieser Kur vermindert man die eigene Nahrungsaufnahme insoweit, dass der Körper „gezwungen“ ist, auf seine vorhandenen Ressourcen zurückzugreifen. Wenn auf die richtige Art und Weise gefastet wird, hat das eine entschlackende Wirkung.<br/>
<br/>
Unser Organismus ist naturgemäß ein Speichersystem für Hungerzeiten. Doch Notzeiten erleidet der Wohlstandsbürger heutzutage wenig. Die Folge: Der eigene „Speicher“ wird immer mehr angereichert. Beim Fasten kann sich unser Körper von diesem „Stoffwechselmüll“ befreien, er entgiftet und entsäuert. Die Kur führt dazu, dass der Darm geschont und gereinigt wird. Der Effekt liegt auf der Hand: Man verliert nicht nur zusätzlich ein paar lästige Kilos, sondern verringert das Risiko von Krankheiten.<br/>
<br/>
<b><i>Gesunde Ernährung wird honoriert</i></b><br/>
<br/>
Gerade während einer Fastenkur steigt das Bewusstsein, wie gut Körper und Seele die richtige Ernährung tut. Doch auch den Rest des Jahres sollte man auf gesundes und angemessenes Essen achten. Viele Krankenkassen bieten sogar recht hohe Zuschüsse für Kurse, in der qualifizierte Ernährungsberatungen stattfinden. Für korrektes Fasten sollte man auf eine Beratung, mitunter auch von einem Arzt, nicht verzichten.<br/>
<br/>
Vielen fällt es gerade zu Beginn der Fastenzeit schwer, auf die Annehmlichkeiten des Alltags zu verzichten. Doch auch bekannt ist die Tatsache, dass man etwas erst so richtig zu schätzen weiß, was nicht mehr da ist. Da lässt es sich zum Osterfest so richtig gut genießen. Zu guter Letzt fühlen sich Menschen, die fasten, nach der Fastenkur lebensfroher - und das strahlt natürlich auch nach außen aus.<br/>
<br/></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Seit Ende des Karnevals ist Fastenzeit. Im Christentum wird die Zeitspanne zwischen Aschermittwoch und Ostern traditionell genutzt, um Buße zu tun. Das Fasten steht unter anderem sinnbildlich für Jesu Entbehrungen in der Wüste - keine Nahrung, wenig Wasser, gar dem Widerstehen der Versuchungen, um schließlich zum „rechten Weg“ zurückzufinden. Für die Moslems ist das Fasten bekanntermaßen während des Ramadan  geboten.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Für Viele ist das Fasten jedoch kaum religiös motiviert, es ist viel mehr ein Trend. Von so manchen werden die Wochen vor dem Osterfest zum Verzicht auf bestimmte (Ernährungs-)Gewohnheiten genutzt. So trinken viele etwa keinen Alkohol, essen weder Fleisch noch Süßigkeiten. Daneben schränken einige auch das Fernsehgucken oder Surfen im Internet ein. Kurzum, eine Art „Sieben-Wochen-Ohne“-Mentalität. Doch wie gesund ist die Entbehrung?<br/>
<br/>
<b><i>Fasten ist Reinigung</i></b><br/>
<br/>
Ganz klassisch ist das Heilfasten. Bei dieser Kur vermindert man die eigene Nahrungsaufnahme insoweit, dass der Körper „gezwungen“ ist, auf seine vorhandenen Ressourcen zurückzugreifen. Wenn auf die richtige Art und Weise gefastet wird, hat das eine entschlackende Wirkung.<br/>
<br/>
Unser Organismus ist naturgemäß ein Speichersystem für Hungerzeiten. Doch Notzeiten erleidet der Wohlstandsbürger heutzutage wenig. Die Folge: Der eigene „Speicher“ wird immer mehr angereichert. Beim Fasten kann sich unser Körper von diesem „Stoffwechselmüll“ befreien, er entgiftet und entsäuert. Die Kur führt dazu, dass der Darm geschont und gereinigt wird. Der Effekt liegt auf der Hand: Man verliert nicht nur zusätzlich ein paar lästige Kilos, sondern verringert das Risiko von Krankheiten.<br/>
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<b><i>Gesunde Ernährung wird honoriert</i></b><br/>
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Gerade während einer Fastenkur steigt das Bewusstsein, wie gut Körper und Seele die richtige Ernährung tut. Doch auch den Rest des Jahres sollte man auf gesundes und angemessenes Essen achten. Viele Krankenkassen bieten sogar recht hohe Zuschüsse für Kurse, in der qualifizierte Ernährungsberatungen stattfinden. Für korrektes Fasten sollte man auf eine Beratung, mitunter auch von einem Arzt, nicht verzichten.<br/>
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Vielen fällt es gerade zu Beginn der Fastenzeit schwer, auf die Annehmlichkeiten des Alltags zu verzichten. Doch auch bekannt ist die Tatsache, dass man etwas erst so richtig zu schätzen weiß, was nicht mehr da ist. Da lässt es sich zum Osterfest so richtig gut genießen. Zu guter Letzt fühlen sich Menschen, die fasten, nach der Fastenkur lebensfroher - und das strahlt natürlich auch nach außen aus.<br/>
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        <![CDATA[Seit Ende des Karnevals ist Fastenzeit. Im Christentum wird die Zeitspanne zwischen Aschermittwoch und Ostern traditionell genutzt, um Buße zu tun. Das Fasten steht unter anderem sinnbildlich für Jesu Entbehrungen in der Wüste - keine Nahrung, wenig Wasser, gar dem Widerstehen der Versuchungen, um schließlich zum „rechten Weg“ zurückzufinden. Für die Moslems ist das Fasten bekanntermaßen während des Ramadan  geboten.]]>
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        <![CDATA[<br/><br/>
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Für Viele ist das Fasten jedoch kaum religiös motiviert, es ist viel mehr ein Trend. Von so manchen werden die Wochen vor dem Osterfest zum Verzicht auf bestimmte (Ernährungs-)Gewohnheiten genutzt. So trinken viele etwa keinen Alkohol, essen weder Fleisch noch Süßigkeiten. Daneben schränken einige auch das Fernsehgucken oder Surfen im Internet ein. Kurzum, eine Art „Sieben-Wochen-Ohne“-Mentalität. Doch wie gesund ist die Entbehrung?<br/>
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<b><i>Fasten ist Reinigung</i></b><br/>
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Ganz klassisch ist das Heilfasten. Bei dieser Kur vermindert man die eigene Nahrungsaufnahme insoweit, dass der Körper „gezwungen“ ist, auf seine vorhandenen Ressourcen zurückzugreifen. Wenn auf die richtige Art und Weise gefastet wird, hat das eine entschlackende Wirkung.<br/>
<br/>
Unser Organismus ist naturgemäß ein Speichersystem für Hungerzeiten. Doch Notzeiten erleidet der Wohlstandsbürger heutzutage wenig. Die Folge: Der eigene „Speicher“ wird immer mehr angereichert. Beim Fasten kann sich unser Körper von diesem „Stoffwechselmüll“ befreien, er entgiftet und entsäuert. Die Kur führt dazu, dass der Darm geschont und gereinigt wird. Der Effekt liegt auf der Hand: Man verliert nicht nur zusätzlich ein paar lästige Kilos, sondern verringert das Risiko von Krankheiten.<br/>
<br/>
<b><i>Gesunde Ernährung wird honoriert</i></b><br/>
<br/>
Gerade während einer Fastenkur steigt das Bewusstsein, wie gut Körper und Seele die richtige Ernährung tut. Doch auch den Rest des Jahres sollte man auf gesundes und angemessenes Essen achten. Viele Krankenkassen bieten sogar recht hohe Zuschüsse für Kurse, in der qualifizierte Ernährungsberatungen stattfinden. Für korrektes Fasten sollte man auf eine Beratung, mitunter auch von einem Arzt, nicht verzichten.<br/>
<br/>
Vielen fällt es gerade zu Beginn der Fastenzeit schwer, auf die Annehmlichkeiten des Alltags zu verzichten. Doch auch bekannt ist die Tatsache, dass man etwas erst so richtig zu schätzen weiß, was nicht mehr da ist. Da lässt es sich zum Osterfest so richtig gut genießen. Zu guter Letzt fühlen sich Menschen, die fasten, nach der Fastenkur lebensfroher - und das strahlt natürlich auch nach außen aus.<br/>
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      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Gesundheit</category>
    </item>
    <item>
      <title>Lohnt sich der Vergleich bei Kfz-Schutzbriefen?</title>
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      <ibs:title>Lohnt sich der Vergleich bei Kfz-Schutzbriefen?</ibs:title>
      <link>http://uni-finanz.invedaweb.de/id/3698945/Lohnt+sich+der+Vergleich+bei+Kfz-Schutzbriefen%3F/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Mon, 20 Feb 2012 17:00:33 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Mon, 20 Aug 2012 17:00:33 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Schutzbriefe gibt es nicht nur bei jeder Kfz-Haftplicht oder den großen Automobilclubs, sondern auch bei fast bei jedem Autokauf mit dazu. Doch was leistet überhaupt ein Schutzbrief?<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Ein Kfz-Schutzbrief sichert über den Leistungsumfang von Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung hinaus bei einer Panne, beim Unfall, aber auch beim Fahrzeugdiebstahl im In- und im Ausland entstehende Kosten ab.<br/>
<br/>
Im Regelfall wird der Schutz für das Fahrzeug mit einem Reiseschutz kombiniert. Im Leistungsumfang von Auto- und Reiseschutzbriefen (AVAR) sind daher sowohl Aufwendungen für Soforthilfe, Arzneimittelversand, oder etwa der Krankentransport bei Krankheit und Unfall versichert als auch Kosten, die mit dem Fahrzeugausfall im Zusammenhang stehen.<br/>
<br/>
<b><i>Die feinen Unterschiede</i></b><br/>
<br/>
Grundsätzlich ist in den meisten Schutzbriefen ein annähernd gleiches Angebot vorzufinden, doch es gibt auch einige „Gimmicks“. Unterschiede bestehen zum Beispiel in der Höhe erstatteter Rückreisekosten nach Reiseabbruch bei schwerer Krankheit, Tod oder einem erheblichen Vermögensschaden.<br/>
<br/>
Auch nicht unterschätzen sollte man die Abweichungen der maximal übernommenen Taxikosten, die Leistung für die Rückfahrt vom und zum Schadensort und die erstattungsfähigen Kosten für einen Mietwagen. Die Unterbringungskosten bei Fahrzeugausfall pro Nacht und Person sind ein weiterer, nicht unerheblicher Leistungsunterschied.<br/>
<br/>
Ein Kfz-Schutzbrief hilft in der Regel nicht, wenn ein Schaden innerhalb von 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz entfernt eintritt. Einige Tarife bieten jedoch auch hier keine Beschränkungen.<br/>
<br/>
Die jeweiligen Kosten der verschiedenen Schutzbriefe sind schwer zu ermitteln und gegenüberzustellen, da sie meist Teil einer Mitgliedschaft sind oder Bestandteil der KFZ-Haftplicht bzw. des Autokaufvertrages. Kurzum: Der Vergleich lohnt sich - ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist zum Finden des idealen Schutzbriefes durchaus sinnvoll.<br/>
<br/></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Schutzbriefe gibt es nicht nur bei jeder Kfz-Haftplicht oder den großen Automobilclubs, sondern auch bei fast bei jedem Autokauf mit dazu. Doch was leistet überhaupt ein Schutzbrief?<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Ein Kfz-Schutzbrief sichert über den Leistungsumfang von Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung hinaus bei einer Panne, beim Unfall, aber auch beim Fahrzeugdiebstahl im In- und im Ausland entstehende Kosten ab.<br/>
<br/>
Im Regelfall wird der Schutz für das Fahrzeug mit einem Reiseschutz kombiniert. Im Leistungsumfang von Auto- und Reiseschutzbriefen (AVAR) sind daher sowohl Aufwendungen für Soforthilfe, Arzneimittelversand, oder etwa der Krankentransport bei Krankheit und Unfall versichert als auch Kosten, die mit dem Fahrzeugausfall im Zusammenhang stehen.<br/>
<br/>
<b><i>Die feinen Unterschiede</i></b><br/>
<br/>
Grundsätzlich ist in den meisten Schutzbriefen ein annähernd gleiches Angebot vorzufinden, doch es gibt auch einige „Gimmicks“. Unterschiede bestehen zum Beispiel in der Höhe erstatteter Rückreisekosten nach Reiseabbruch bei schwerer Krankheit, Tod oder einem erheblichen Vermögensschaden.<br/>
<br/>
Auch nicht unterschätzen sollte man die Abweichungen der maximal übernommenen Taxikosten, die Leistung für die Rückfahrt vom und zum Schadensort und die erstattungsfähigen Kosten für einen Mietwagen. Die Unterbringungskosten bei Fahrzeugausfall pro Nacht und Person sind ein weiterer, nicht unerheblicher Leistungsunterschied.<br/>
<br/>
Ein Kfz-Schutzbrief hilft in der Regel nicht, wenn ein Schaden innerhalb von 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz entfernt eintritt. Einige Tarife bieten jedoch auch hier keine Beschränkungen.<br/>
<br/>
Die jeweiligen Kosten der verschiedenen Schutzbriefe sind schwer zu ermitteln und gegenüberzustellen, da sie meist Teil einer Mitgliedschaft sind oder Bestandteil der KFZ-Haftplicht bzw. des Autokaufvertrages. Kurzum: Der Vergleich lohnt sich - ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist zum Finden des idealen Schutzbriefes durchaus sinnvoll.<br/>
<br/></div>]]>
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      <ibs:text>
        <![CDATA[Schutzbriefe gibt es nicht nur bei jeder Kfz-Haftplicht oder den großen Automobilclubs, sondern auch bei fast bei jedem Autokauf mit dazu. Doch was leistet überhaupt ein Schutzbrief?]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><br/>
<br/>
Ein Kfz-Schutzbrief sichert über den Leistungsumfang von Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung hinaus bei einer Panne, beim Unfall, aber auch beim Fahrzeugdiebstahl im In- und im Ausland entstehende Kosten ab.<br/>
<br/>
Im Regelfall wird der Schutz für das Fahrzeug mit einem Reiseschutz kombiniert. Im Leistungsumfang von Auto- und Reiseschutzbriefen (AVAR) sind daher sowohl Aufwendungen für Soforthilfe, Arzneimittelversand, oder etwa der Krankentransport bei Krankheit und Unfall versichert als auch Kosten, die mit dem Fahrzeugausfall im Zusammenhang stehen.<br/>
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<b><i>Die feinen Unterschiede</i></b><br/>
<br/>
Grundsätzlich ist in den meisten Schutzbriefen ein annähernd gleiches Angebot vorzufinden, doch es gibt auch einige „Gimmicks“. Unterschiede bestehen zum Beispiel in der Höhe erstatteter Rückreisekosten nach Reiseabbruch bei schwerer Krankheit, Tod oder einem erheblichen Vermögensschaden.<br/>
<br/>
Auch nicht unterschätzen sollte man die Abweichungen der maximal übernommenen Taxikosten, die Leistung für die Rückfahrt vom und zum Schadensort und die erstattungsfähigen Kosten für einen Mietwagen. Die Unterbringungskosten bei Fahrzeugausfall pro Nacht und Person sind ein weiterer, nicht unerheblicher Leistungsunterschied.<br/>
<br/>
Ein Kfz-Schutzbrief hilft in der Regel nicht, wenn ein Schaden innerhalb von 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz entfernt eintritt. Einige Tarife bieten jedoch auch hier keine Beschränkungen.<br/>
<br/>
Die jeweiligen Kosten der verschiedenen Schutzbriefe sind schwer zu ermitteln und gegenüberzustellen, da sie meist Teil einer Mitgliedschaft sind oder Bestandteil der KFZ-Haftplicht bzw. des Autokaufvertrages. Kurzum: Der Vergleich lohnt sich - ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist zum Finden des idealen Schutzbriefes durchaus sinnvoll.<br/>
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      <category domain="topic">Unfallvorsorge</category>
    </item>
    <item>
      <title>Wenig romantisch, doch oftmals sinnvoll: Der Ehevertrag</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Wenig romantisch, doch oftmals sinnvoll: Der Ehevertrag</ibs:title>
      <link>http://uni-finanz.invedaweb.de/id/3689031/Wenig+romantisch%2C+doch+oftmals+sinnvoll%3A+Der+Ehevertrag/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Mon, 13 Feb 2012 17:00:46 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Mon, 13 Aug 2012 17:00:46 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Ein kleiner Gruß zum Valentinstag: Pralinen für die Liebste, ein Herzchen hier, Liebesbeweis da - oder auch schon mal der Heiratsantrag? Insgesamt gaben sich im Jahre 2010 etwa 382 000 Paare das Ja-Wort. Doch trotz aller Liebe: 187 000 Ehen gingen demgegenüber auseinander.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Bei dieser hohen Scheidungsquote kommt man nicht umhin, auch einmal sehr unromantisch darüber nachzudenken, welche Absicherungen für das Ehepaar im Scheidungsfall sinnvoll wären. Was leistet dabei beispielsweise ein Ehevertrag?<br/>
<br/>
Theoretisch sind solche Verträge dann anzuwenden, wenn man gesetzliche Folgen der Eheschließung ausschließen oder verändern will. Solche Folgen des Ehebundes äußern sich im Falle der Scheidung nach deutschem Recht sehr materiell: Damit keiner der Ehepartner finanziell benachteiligt wird, tritt der „Güterstand der Zugewinnergemeinschaft“ ein. Das bedeutet, das Vermögen der Ehepartner wird bei einer Scheidung ausgeglichen.<br/>
<br/>
<b><i>Ehevertrag bewahrt (finanzielle) Unabhängigkeit</i></b><br/>
<br/>
Aus unterschiedlichen Gründen kann man genau so einen Vermögensausgleich ablehnen: Ein „besser betuchter“ Ehegatte kann etwa sichergehen wollen, dass der weniger wohlhabende Partner nur heiratet, um im Scheidungsfall zu profitieren. Doch ist der Vermögensausgleich oft auch dann nicht zweckgemäß, wenn beide Ehegatten finanziell selbständig sind.<br/>
<br/>
Durch die Ehe wollen die Partner möglicherweise ihre finanzielle Unabhängigkeit nicht gefährden und daher auch im Trennungsfall ohne finanzielle Forderungen auseinandergehen. In diesen Fällen ist vertraglich eine „Gütertrennung“ zu vereinbaren: Dann bleibt jeder Partner der Verwalter des eigenen Vermögens, was auch Besitzgüter einschließt, die während der Ehe selbständig erworben wurden. Im Falle einer Scheidung muss dann nur das sogenannte „gemeinsame eheliche Gebrauchsvermögen“ (z.B. Hausrat, Wohnung, gemeinsames Auto) sowie das gemeinsame Sparbuch aufgeteilt werden.<br/>
<br/>
Ähnlich verhält es sich mit der gesetzlichen Regelung des Ehegattenunterhaltes: Beide Partner erwerben mit der Eheschließung einen Unterhaltsanspruch an den anderen - dies gilt auch nach der Scheidung. Dieser Anspruch kann vertraglich für die Zeit nach der Trennung ausgeschlossen oder zeitlich beschränkt werden. Gerade wenn beide Partner selbst genügend Einkommen besitzen, bietet sich eine solche Regelung an.<br/>
<br/>
Es kann also aus praktischer Sicht angebracht sein, sich über einen Ehevertrag informieren, um vorab jenen unangenehmen Konflikten vorzubeugen, die im Falle einer Scheidung auftreten könnten. Ob ein Ehevertrag nun ein Zugeständnis an die Harmonie des Zusammenlebens ist oder Respekt gegenüber der Autonomie beider Partner bedeutet, bleibt dabei natürlich eine persönliche Entscheidung.<br/>
<br/></div>]]>
      </description>
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        <![CDATA[Ein kleiner Gruß zum Valentinstag: Pralinen für die Liebste, ein Herzchen hier, Liebesbeweis da - oder auch schon mal der Heiratsantrag? Insgesamt gaben sich im Jahre 2010 etwa 382 000 Paare das Ja-Wort. Doch trotz aller Liebe: 187 000 Ehen gingen demgegenüber auseinander.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Bei dieser hohen Scheidungsquote kommt man nicht umhin, auch einmal sehr unromantisch darüber nachzudenken, welche Absicherungen für das Ehepaar im Scheidungsfall sinnvoll wären. Was leistet dabei beispielsweise ein Ehevertrag?<br/>
<br/>
Theoretisch sind solche Verträge dann anzuwenden, wenn man gesetzliche Folgen der Eheschließung ausschließen oder verändern will. Solche Folgen des Ehebundes äußern sich im Falle der Scheidung nach deutschem Recht sehr materiell: Damit keiner der Ehepartner finanziell benachteiligt wird, tritt der „Güterstand der Zugewinnergemeinschaft“ ein. Das bedeutet, das Vermögen der Ehepartner wird bei einer Scheidung ausgeglichen.<br/>
<br/>
<b><i>Ehevertrag bewahrt (finanzielle) Unabhängigkeit</i></b><br/>
<br/>
Aus unterschiedlichen Gründen kann man genau so einen Vermögensausgleich ablehnen: Ein „besser betuchter“ Ehegatte kann etwa sichergehen wollen, dass der weniger wohlhabende Partner nur heiratet, um im Scheidungsfall zu profitieren. Doch ist der Vermögensausgleich oft auch dann nicht zweckgemäß, wenn beide Ehegatten finanziell selbständig sind.<br/>
<br/>
Durch die Ehe wollen die Partner möglicherweise ihre finanzielle Unabhängigkeit nicht gefährden und daher auch im Trennungsfall ohne finanzielle Forderungen auseinandergehen. In diesen Fällen ist vertraglich eine „Gütertrennung“ zu vereinbaren: Dann bleibt jeder Partner der Verwalter des eigenen Vermögens, was auch Besitzgüter einschließt, die während der Ehe selbständig erworben wurden. Im Falle einer Scheidung muss dann nur das sogenannte „gemeinsame eheliche Gebrauchsvermögen“ (z.B. Hausrat, Wohnung, gemeinsames Auto) sowie das gemeinsame Sparbuch aufgeteilt werden.<br/>
<br/>
Ähnlich verhält es sich mit der gesetzlichen Regelung des Ehegattenunterhaltes: Beide Partner erwerben mit der Eheschließung einen Unterhaltsanspruch an den anderen - dies gilt auch nach der Scheidung. Dieser Anspruch kann vertraglich für die Zeit nach der Trennung ausgeschlossen oder zeitlich beschränkt werden. Gerade wenn beide Partner selbst genügend Einkommen besitzen, bietet sich eine solche Regelung an.<br/>
<br/>
Es kann also aus praktischer Sicht angebracht sein, sich über einen Ehevertrag informieren, um vorab jenen unangenehmen Konflikten vorzubeugen, die im Falle einer Scheidung auftreten könnten. Ob ein Ehevertrag nun ein Zugeständnis an die Harmonie des Zusammenlebens ist oder Respekt gegenüber der Autonomie beider Partner bedeutet, bleibt dabei natürlich eine persönliche Entscheidung.<br/>
<br/></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Ein kleiner Gruß zum Valentinstag: Pralinen für die Liebste, ein Herzchen hier, Liebesbeweis da - oder auch schon mal der Heiratsantrag? Insgesamt gaben sich im Jahre 2010 etwa 382 000 Paare das Ja-Wort. Doch trotz aller Liebe: 187 000 Ehen gingen demgegenüber auseinander.]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><br/>
<br/>
Bei dieser hohen Scheidungsquote kommt man nicht umhin, auch einmal sehr unromantisch darüber nachzudenken, welche Absicherungen für das Ehepaar im Scheidungsfall sinnvoll wären. Was leistet dabei beispielsweise ein Ehevertrag?<br/>
<br/>
Theoretisch sind solche Verträge dann anzuwenden, wenn man gesetzliche Folgen der Eheschließung ausschließen oder verändern will. Solche Folgen des Ehebundes äußern sich im Falle der Scheidung nach deutschem Recht sehr materiell: Damit keiner der Ehepartner finanziell benachteiligt wird, tritt der „Güterstand der Zugewinnergemeinschaft“ ein. Das bedeutet, das Vermögen der Ehepartner wird bei einer Scheidung ausgeglichen.<br/>
<br/>
<b><i>Ehevertrag bewahrt (finanzielle) Unabhängigkeit</i></b><br/>
<br/>
Aus unterschiedlichen Gründen kann man genau so einen Vermögensausgleich ablehnen: Ein „besser betuchter“ Ehegatte kann etwa sichergehen wollen, dass der weniger wohlhabende Partner nur heiratet, um im Scheidungsfall zu profitieren. Doch ist der Vermögensausgleich oft auch dann nicht zweckgemäß, wenn beide Ehegatten finanziell selbständig sind.<br/>
<br/>
Durch die Ehe wollen die Partner möglicherweise ihre finanzielle Unabhängigkeit nicht gefährden und daher auch im Trennungsfall ohne finanzielle Forderungen auseinandergehen. In diesen Fällen ist vertraglich eine „Gütertrennung“ zu vereinbaren: Dann bleibt jeder Partner der Verwalter des eigenen Vermögens, was auch Besitzgüter einschließt, die während der Ehe selbständig erworben wurden. Im Falle einer Scheidung muss dann nur das sogenannte „gemeinsame eheliche Gebrauchsvermögen“ (z.B. Hausrat, Wohnung, gemeinsames Auto) sowie das gemeinsame Sparbuch aufgeteilt werden.<br/>
<br/>
Ähnlich verhält es sich mit der gesetzlichen Regelung des Ehegattenunterhaltes: Beide Partner erwerben mit der Eheschließung einen Unterhaltsanspruch an den anderen - dies gilt auch nach der Scheidung. Dieser Anspruch kann vertraglich für die Zeit nach der Trennung ausgeschlossen oder zeitlich beschränkt werden. Gerade wenn beide Partner selbst genügend Einkommen besitzen, bietet sich eine solche Regelung an.<br/>
<br/>
Es kann also aus praktischer Sicht angebracht sein, sich über einen Ehevertrag informieren, um vorab jenen unangenehmen Konflikten vorzubeugen, die im Falle einer Scheidung auftreten könnten. Ob ein Ehevertrag nun ein Zugeständnis an die Harmonie des Zusammenlebens ist oder Respekt gegenüber der Autonomie beider Partner bedeutet, bleibt dabei natürlich eine persönliche Entscheidung.<br/>
<br/>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Valentinstag</category>
    </item>
    <item>
      <title>Heizkostenabrechnung nur nach "echtem" Verbrauch </title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Heizkostenabrechnung nur nach "echtem" Verbrauch </ibs:title>
      <link>http://uni-finanz.invedaweb.de/id/3677352/Heizkostenabrechnung+nur+nach+%22echtem%22+Verbrauch+/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Mon, 06 Feb 2012 17:00:30 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Mon, 06 Aug 2012 17:00:30 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Die Kosten für Heizöl und Erdgas steigen stetig - und damit die Gesamtkosten für das warme Heim. Doch der Preisanstieg ist mitunter nicht die einzige Ursache für den Betrag der Abrechnung. Vor allem, wenn der Vermieter eine „undurchsichtige“ Rechnung präsentiert, in welcher eine Nachzahlung von Heizkosten gefordert wird, lohnt sich eine genaue Prüfung.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
In der Heizkostenverordnung ist genau festgelegt, welche Kosten ein Vermieter auf den Mieter umlegen darf. Dazu zählen die verbrauchten Brennstoffe sowie deren Lieferung. Zudem können folgende Kosten zum Betrieb der Heizungsanlage geltend gemacht werden:<br/>
<br/>
<ul>
  <li>Betriebsstrom
  </li>
  <li style="list-style: none">
    <br/>
  </li>
  <li>die Pflege, Überwachung sowie Bedienung der Anlage
  </li>
  <li style="list-style: none">
    <br/>
  </li>
  <li>die Gewährleistung Betriebsbereitschaft bzw. -sicherheit durch regelmäßige Prüfungen
  </li>
  <li style="list-style: none">
    <br/>
  </li>
  <li>die Reinigung
  </li>
  <li style="list-style: none">
    <br/>
  </li>
  <li>Kosten zur Emissionsmessung
  </li>
  <li style="list-style: none">
    <br/>
  </li>
  <li>Aufwendungen für die Ausstattung bzw. Verwendung der Geräte zur Verbrauchserfassung.
  </li>
</ul><br/>
<br/>
<b><i>Nur der tatsächliche Heizkostenverbrauch darf abgerechnet werden</i></b><br/>
<br/>
Bei den Heizungskosten darf der Vermieter jedoch lediglich den tatsächlichen Verbrauch in Rechnung stellen, während Pauschalberechnungen anfechtbar sind. Der Mieter leistet Vorauszahlungen, welche dann gegengerechnet werden. Zur Ermittlung des Verbrauchs muss häufig eine Ablesung in der Wohnung vorgenommen werden. Der Mieter muss der Firma den Zugang gewähren, welche den Verbrauch bemisst - sollte sich aber zur Kontrolle entweder zuvor selbst die Werte notieren oder vom Ableser ansagen lassen. Somit lässt sich auf der Abrechnung hinterher kontrollieren, ob die Daten korrekt erfasst wurden.<br/>
<br/>
Hierzu schafft auch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: V III ZR 156/11) nochmals klare Verhältnisse: Der Vermieter zahlt im Voraus Abschlagszahlungen an die Energieversorger. Werden die Heizkosten anhand dieser Vorauszahlung berechnet, ist die Ermittlung der Kosten eventuell ungerecht: Nicht der aktuelle Verbrauch ist dann im Fokus, sondern es wird sich am Vorjahr orientiert. Doch nur, was tatsächlich an Energie genutzt wurde, ist auch zu zahlen. Wer pauschale Beträge begleichen soll, kann sich nun auf das BGH-Urteil berufen.<br/>
<br/>
Wenn die Heizkosten pro Wohnquadratmeter dennoch weit über dem Durchschnitt liegen, sollte geprüft werden, ob diese Kosten lediglich für die eigene Wohnung oder auch im ganzen Haus entstanden sind. So könnten eine schlechte Wärmedämmung und ähnliche bauliche Mängel den hohen Verbrauch verursachen. Auch eine veraltete Heizungsanlage oder fehlerhafte Verbrauchserfassungsgeräte können dafür verantwortlich sein. Für drohende Gerichtsstreitigkeiten kann der Mieter mit einer Rechtsschutzversicherung vorsorgen: In vielen Tarifen ist sogar eine kostenlose Beratung zum Mietrecht vorgesehen.<br/>
<br/></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Die Kosten für Heizöl und Erdgas steigen stetig - und damit die Gesamtkosten für das warme Heim. Doch der Preisanstieg ist mitunter nicht die einzige Ursache für den Betrag der Abrechnung. Vor allem, wenn der Vermieter eine „undurchsichtige“ Rechnung präsentiert, in welcher eine Nachzahlung von Heizkosten gefordert wird, lohnt sich eine genaue Prüfung.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
In der Heizkostenverordnung ist genau festgelegt, welche Kosten ein Vermieter auf den Mieter umlegen darf. Dazu zählen die verbrauchten Brennstoffe sowie deren Lieferung. Zudem können folgende Kosten zum Betrieb der Heizungsanlage geltend gemacht werden:<br/>
<br/>
<ul>
  <li>Betriebsstrom
  </li>
  <li style="list-style: none">
    <br/>
  </li>
  <li>die Pflege, Überwachung sowie Bedienung der Anlage
  </li>
  <li style="list-style: none">
    <br/>
  </li>
  <li>die Gewährleistung Betriebsbereitschaft bzw. -sicherheit durch regelmäßige Prüfungen
  </li>
  <li style="list-style: none">
    <br/>
  </li>
  <li>die Reinigung
  </li>
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    <br/>
  </li>
  <li>Kosten zur Emissionsmessung
  </li>
  <li style="list-style: none">
    <br/>
  </li>
  <li>Aufwendungen für die Ausstattung bzw. Verwendung der Geräte zur Verbrauchserfassung.
  </li>
</ul><br/>
<br/>
<b><i>Nur der tatsächliche Heizkostenverbrauch darf abgerechnet werden</i></b><br/>
<br/>
Bei den Heizungskosten darf der Vermieter jedoch lediglich den tatsächlichen Verbrauch in Rechnung stellen, während Pauschalberechnungen anfechtbar sind. Der Mieter leistet Vorauszahlungen, welche dann gegengerechnet werden. Zur Ermittlung des Verbrauchs muss häufig eine Ablesung in der Wohnung vorgenommen werden. Der Mieter muss der Firma den Zugang gewähren, welche den Verbrauch bemisst - sollte sich aber zur Kontrolle entweder zuvor selbst die Werte notieren oder vom Ableser ansagen lassen. Somit lässt sich auf der Abrechnung hinterher kontrollieren, ob die Daten korrekt erfasst wurden.<br/>
<br/>
Hierzu schafft auch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: V III ZR 156/11) nochmals klare Verhältnisse: Der Vermieter zahlt im Voraus Abschlagszahlungen an die Energieversorger. Werden die Heizkosten anhand dieser Vorauszahlung berechnet, ist die Ermittlung der Kosten eventuell ungerecht: Nicht der aktuelle Verbrauch ist dann im Fokus, sondern es wird sich am Vorjahr orientiert. Doch nur, was tatsächlich an Energie genutzt wurde, ist auch zu zahlen. Wer pauschale Beträge begleichen soll, kann sich nun auf das BGH-Urteil berufen.<br/>
<br/>
Wenn die Heizkosten pro Wohnquadratmeter dennoch weit über dem Durchschnitt liegen, sollte geprüft werden, ob diese Kosten lediglich für die eigene Wohnung oder auch im ganzen Haus entstanden sind. So könnten eine schlechte Wärmedämmung und ähnliche bauliche Mängel den hohen Verbrauch verursachen. Auch eine veraltete Heizungsanlage oder fehlerhafte Verbrauchserfassungsgeräte können dafür verantwortlich sein. Für drohende Gerichtsstreitigkeiten kann der Mieter mit einer Rechtsschutzversicherung vorsorgen: In vielen Tarifen ist sogar eine kostenlose Beratung zum Mietrecht vorgesehen.<br/>
<br/></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Die Kosten für Heizöl und Erdgas steigen stetig - und damit die Gesamtkosten für das warme Heim. Doch der Preisanstieg ist mitunter nicht die einzige Ursache für den Betrag der Abrechnung. Vor allem, wenn der Vermieter eine „undurchsichtige“ Rechnung präsentiert, in welcher eine Nachzahlung von Heizkosten gefordert wird, lohnt sich eine genaue Prüfung.]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><br/>
<br/>
In der Heizkostenverordnung ist genau festgelegt, welche Kosten ein Vermieter auf den Mieter umlegen darf. Dazu zählen die verbrauchten Brennstoffe sowie deren Lieferung. Zudem können folgende Kosten zum Betrieb der Heizungsanlage geltend gemacht werden:<br/>
<br/>
<ul>
  <li>Betriebsstrom
  </li>
  <li style="list-style: none">
    <br/>
  </li>
  <li>die Pflege, Überwachung sowie Bedienung der Anlage
  </li>
  <li style="list-style: none">
    <br/>
  </li>
  <li>die Gewährleistung Betriebsbereitschaft bzw. -sicherheit durch regelmäßige Prüfungen
  </li>
  <li style="list-style: none">
    <br/>
  </li>
  <li>die Reinigung
  </li>
  <li style="list-style: none">
    <br/>
  </li>
  <li>Kosten zur Emissionsmessung
  </li>
  <li style="list-style: none">
    <br/>
  </li>
  <li>Aufwendungen für die Ausstattung bzw. Verwendung der Geräte zur Verbrauchserfassung.
  </li>
</ul><br/>
<br/>
<b><i>Nur der tatsächliche Heizkostenverbrauch darf abgerechnet werden</i></b><br/>
<br/>
Bei den Heizungskosten darf der Vermieter jedoch lediglich den tatsächlichen Verbrauch in Rechnung stellen, während Pauschalberechnungen anfechtbar sind. Der Mieter leistet Vorauszahlungen, welche dann gegengerechnet werden. Zur Ermittlung des Verbrauchs muss häufig eine Ablesung in der Wohnung vorgenommen werden. Der Mieter muss der Firma den Zugang gewähren, welche den Verbrauch bemisst - sollte sich aber zur Kontrolle entweder zuvor selbst die Werte notieren oder vom Ableser ansagen lassen. Somit lässt sich auf der Abrechnung hinterher kontrollieren, ob die Daten korrekt erfasst wurden.<br/>
<br/>
Hierzu schafft auch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: V III ZR 156/11) nochmals klare Verhältnisse: Der Vermieter zahlt im Voraus Abschlagszahlungen an die Energieversorger. Werden die Heizkosten anhand dieser Vorauszahlung berechnet, ist die Ermittlung der Kosten eventuell ungerecht: Nicht der aktuelle Verbrauch ist dann im Fokus, sondern es wird sich am Vorjahr orientiert. Doch nur, was tatsächlich an Energie genutzt wurde, ist auch zu zahlen. Wer pauschale Beträge begleichen soll, kann sich nun auf das BGH-Urteil berufen.<br/>
<br/>
Wenn die Heizkosten pro Wohnquadratmeter dennoch weit über dem Durchschnitt liegen, sollte geprüft werden, ob diese Kosten lediglich für die eigene Wohnung oder auch im ganzen Haus entstanden sind. So könnten eine schlechte Wärmedämmung und ähnliche bauliche Mängel den hohen Verbrauch verursachen. Auch eine veraltete Heizungsanlage oder fehlerhafte Verbrauchserfassungsgeräte können dafür verantwortlich sein. Für drohende Gerichtsstreitigkeiten kann der Mieter mit einer Rechtsschutzversicherung vorsorgen: In vielen Tarifen ist sogar eine kostenlose Beratung zum Mietrecht vorgesehen.<br/>
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      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Mietrecht </category>
    </item>
    <item>
      <title>Mietmängel: Mieterrechte bei kaputter Heizung </title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Mietmängel: Mieterrechte bei kaputter Heizung </ibs:title>
      <link>http://uni-finanz.invedaweb.de/id/3665645/Mietm%C3%A4ngel%3A+Mieterrechte+bei+kaputter+Heizung+/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Mon, 30 Jan 2012 17:03:34 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Mon, 30 Jul 2012 17:03:34 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Wenn ausgerechnet in der kalten Jahreszeit die Heizung ausfällt, dann ist man vor allem als Mieter nur schwerlich in der Lage, die Lage selbst zu bessern - der Vermieter muss ran. Doch wenn dieser die Reparatur aufschiebt, muss der Mieter sich damit keinesfalls abfinden.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Beseitigt ein Vermieter Mängel im Mietobjekt nämlich nicht umgehend, kann dies für ihn letztlich teuer werden: Ist ein Mangel schon beim Abschluss des Mietvertrages vorhanden und der Vermieter hat diesen noch nicht beseitigt, hat der Wohnungsnehmer das Recht, im Schadensfall Leistungsersatz zu verlangen. So kann der Mieter den Kostenaufwand von Schäden am eigenen Eigentum oder die Behandlungskosten für Gesundheitsschäden, die durch den Mietmangel verursacht wurden, geltend machen. Der Vermieter ist zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug gesetzlich verpflichtet.<br/>
<br/>
Eine defekte Heizung ist ohne Frage ein anerkannter Mangel. Doch auch Heizkörper, die insgesamt zu einer stets niedrigen Raumtemperatur führen, müssen vom Vermieter optimiert werden. Längerfristig können solch fehlerhafte „klimatische“ Verhältnisse nämlich auch zu erhöhter Feuchtigkeit im Raum und damit zur Schimmelbildung führen. Der Mieter ist dabei allerdings auch in der Pflicht, auf eine ausreichende Belüftung zu achten.<br/>
<br/>
<b><i>Mietminderung bis zur Mängelbeseitigung</i></b><br/>
<br/>
Grundsätzlich hat der Vermieter einen vom Mieter angezeigten Mangel unverzüglich zu beseitigen. Doch nicht immer reagiert der Wohnungseigentümer sofort. In diesem Fall darf der Mieter eine Mietminderung vornehmen. Allerdings wird die Möglichkeit, die Mietzahlungen zu verringern, häufig überschätzt. So ist es zum Beispiel nicht möglich, für vergleichsweise geringe Mängel 30-50% der Miete oder mehr abziehen. Dies führt regelmäßig zum teuren Streit mit dem Vermieter, der bei sachkundiger Auskunft hätte vermieden werden können. Im Fall, dass die Heizungsanlage in den Wintermonaten über längere Zeit ausfällt, ist es allerdings legitim, die Miete komplett einzubehalten, bis das Problem gelöst ist.<br/>
<br/>
Im Übrigen muss der Hausherr auch dann reagieren und Schäden beheben, wenn der Mieter den Schaden mitverschuldet hat. Die Kosten dafür muss der Wohnungsnehmer dann oft nur anteilig zahlen - Es sei denn, er hat den Mangel herbeigeführt. Um kostenaufwendigen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll: Diese finanziert unter anderem eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt, bei der abgesprochen werden kann, wie bei Mietmängeln juristisch vorzugehen ist.<br/>
<br/></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Wenn ausgerechnet in der kalten Jahreszeit die Heizung ausfällt, dann ist man vor allem als Mieter nur schwerlich in der Lage, die Lage selbst zu bessern - der Vermieter muss ran. Doch wenn dieser die Reparatur aufschiebt, muss der Mieter sich damit keinesfalls abfinden.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Beseitigt ein Vermieter Mängel im Mietobjekt nämlich nicht umgehend, kann dies für ihn letztlich teuer werden: Ist ein Mangel schon beim Abschluss des Mietvertrages vorhanden und der Vermieter hat diesen noch nicht beseitigt, hat der Wohnungsnehmer das Recht, im Schadensfall Leistungsersatz zu verlangen. So kann der Mieter den Kostenaufwand von Schäden am eigenen Eigentum oder die Behandlungskosten für Gesundheitsschäden, die durch den Mietmangel verursacht wurden, geltend machen. Der Vermieter ist zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug gesetzlich verpflichtet.<br/>
<br/>
Eine defekte Heizung ist ohne Frage ein anerkannter Mangel. Doch auch Heizkörper, die insgesamt zu einer stets niedrigen Raumtemperatur führen, müssen vom Vermieter optimiert werden. Längerfristig können solch fehlerhafte „klimatische“ Verhältnisse nämlich auch zu erhöhter Feuchtigkeit im Raum und damit zur Schimmelbildung führen. Der Mieter ist dabei allerdings auch in der Pflicht, auf eine ausreichende Belüftung zu achten.<br/>
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<b><i>Mietminderung bis zur Mängelbeseitigung</i></b><br/>
<br/>
Grundsätzlich hat der Vermieter einen vom Mieter angezeigten Mangel unverzüglich zu beseitigen. Doch nicht immer reagiert der Wohnungseigentümer sofort. In diesem Fall darf der Mieter eine Mietminderung vornehmen. Allerdings wird die Möglichkeit, die Mietzahlungen zu verringern, häufig überschätzt. So ist es zum Beispiel nicht möglich, für vergleichsweise geringe Mängel 30-50% der Miete oder mehr abziehen. Dies führt regelmäßig zum teuren Streit mit dem Vermieter, der bei sachkundiger Auskunft hätte vermieden werden können. Im Fall, dass die Heizungsanlage in den Wintermonaten über längere Zeit ausfällt, ist es allerdings legitim, die Miete komplett einzubehalten, bis das Problem gelöst ist.<br/>
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Im Übrigen muss der Hausherr auch dann reagieren und Schäden beheben, wenn der Mieter den Schaden mitverschuldet hat. Die Kosten dafür muss der Wohnungsnehmer dann oft nur anteilig zahlen - Es sei denn, er hat den Mangel herbeigeführt. Um kostenaufwendigen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll: Diese finanziert unter anderem eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt, bei der abgesprochen werden kann, wie bei Mietmängeln juristisch vorzugehen ist.<br/>
<br/></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Wenn ausgerechnet in der kalten Jahreszeit die Heizung ausfällt, dann ist man vor allem als Mieter nur schwerlich in der Lage, die Lage selbst zu bessern - der Vermieter muss ran. Doch wenn dieser die Reparatur aufschiebt, muss der Mieter sich damit keinesfalls abfinden.]]>
      </ibs:text>
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        <![CDATA[<br/><br/>
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Beseitigt ein Vermieter Mängel im Mietobjekt nämlich nicht umgehend, kann dies für ihn letztlich teuer werden: Ist ein Mangel schon beim Abschluss des Mietvertrages vorhanden und der Vermieter hat diesen noch nicht beseitigt, hat der Wohnungsnehmer das Recht, im Schadensfall Leistungsersatz zu verlangen. So kann der Mieter den Kostenaufwand von Schäden am eigenen Eigentum oder die Behandlungskosten für Gesundheitsschäden, die durch den Mietmangel verursacht wurden, geltend machen. Der Vermieter ist zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug gesetzlich verpflichtet.<br/>
<br/>
Eine defekte Heizung ist ohne Frage ein anerkannter Mangel. Doch auch Heizkörper, die insgesamt zu einer stets niedrigen Raumtemperatur führen, müssen vom Vermieter optimiert werden. Längerfristig können solch fehlerhafte „klimatische“ Verhältnisse nämlich auch zu erhöhter Feuchtigkeit im Raum und damit zur Schimmelbildung führen. Der Mieter ist dabei allerdings auch in der Pflicht, auf eine ausreichende Belüftung zu achten.<br/>
<br/>
<b><i>Mietminderung bis zur Mängelbeseitigung</i></b><br/>
<br/>
Grundsätzlich hat der Vermieter einen vom Mieter angezeigten Mangel unverzüglich zu beseitigen. Doch nicht immer reagiert der Wohnungseigentümer sofort. In diesem Fall darf der Mieter eine Mietminderung vornehmen. Allerdings wird die Möglichkeit, die Mietzahlungen zu verringern, häufig überschätzt. So ist es zum Beispiel nicht möglich, für vergleichsweise geringe Mängel 30-50% der Miete oder mehr abziehen. Dies führt regelmäßig zum teuren Streit mit dem Vermieter, der bei sachkundiger Auskunft hätte vermieden werden können. Im Fall, dass die Heizungsanlage in den Wintermonaten über längere Zeit ausfällt, ist es allerdings legitim, die Miete komplett einzubehalten, bis das Problem gelöst ist.<br/>
<br/>
Im Übrigen muss der Hausherr auch dann reagieren und Schäden beheben, wenn der Mieter den Schaden mitverschuldet hat. Die Kosten dafür muss der Wohnungsnehmer dann oft nur anteilig zahlen - Es sei denn, er hat den Mangel herbeigeführt. Um kostenaufwendigen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll: Diese finanziert unter anderem eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt, bei der abgesprochen werden kann, wie bei Mietmängeln juristisch vorzugehen ist.<br/>
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      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Mietrecht </category>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensausfall bei Arbeitsunfähigkeit absichern! </title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Einkommensausfall bei Arbeitsunfähigkeit absichern! </ibs:title>
      <link>http://uni-finanz.invedaweb.de/id/3654154/Einkommensausfall+bei+Arbeitsunf%C3%A4higkeit+absichern%21+/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Mon, 23 Jan 2012 17:00:32 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Mon, 23 Jul 2012 17:00:32 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Wird man aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig, so zahlt zunächst der Arbeitgeber weiterhin Lohn. Allerdings nur eine gewisse Zeit lang: Diese sogenannte Karenzzeit endet im Allgemeinen nach 42 Tagen. Doch nach dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Leistungen vom Arbeitgeber.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Gesetzlich Versicherte erhalten in einem solchen Fall fortan von ihrer Krankenkasse (GKV) das Krankentagegeld. Die Beitragszahlungen, die sie dann für die gesetzliche Krankenkasse leisten müssen, erhöhen sich dadurch um 2 bis 3 Prozentpunkte.<br/>
<br/>
<b><i>Versorgungslücken sind vorprogrammiert</i></b><br/>
<br/>
Die Höhe des Krankentagegeldes sind jedoch maximal 70% des Bruttoeinkommens und nicht mehr als 90% des Nettoeinkommens - und dies auch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für das Jahr 2012 liegt diese bei 3.825 Euro pro Monat. Was über dieses Einkommen verdient wird, geht nicht in die Berechnung dieser gesetzlichen Leistung mit ein. Das kann schnell zu einer Versorgungslücke führen: Um sich vor Einkommensverlusten zu schützen, kann man eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Diese kann eine optionale Zusatzversicherung zur Leistung der Kasse sein.<br/>
<br/>
Für privat Krankenversicherte gibt es keinen solchen Schutz, der im Falle der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers greift - hier lohnt es sich insbesondere, über die Absicherung im Krankheitsfall nachzudenken. Dies gilt vor allem auch für Selbstständige, die logischerweise nicht mit einer finanziellen Unterstützung eines Arbeitgebers rechnen können.<br/>
<br/>
<b><i>Worauf sollte man bei der Absicherung achten?</i></b><br/>
<br/>
Wann der Versicherer die Leistung erbringen muss, ist rechtlich eng definiert: „In der Krankentagegeldversicherung setzt der Eintritt des Versicherungsfalls neben der medizinisch notwenigen Heilbehandlung eine in deren Verlauf ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit voraus. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihre Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht“ heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom März 2011 (Az. ZR 137/08).<br/>
<br/>
Bei der Auswahl einer Krankentagegeldversicherung sollte dennoch auf einige Kleinigkeiten achten: So sollte der Versicherungsschutz aufgestockt werden können, wenn sich das eigene Einkommen steigert - vor allem ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten. Der Vertrag sollte nicht in den ersten drei Jahren seitens des Versicherers kündbar sein.<br/>
<br/>
Auch bei Rückfallerkrankungen und demnach wiederholter Arbeitsunfähigkeit sollte der Versicherer zahlen. Nochmals die Karenzzeit abzuwarten, bis die Krankentagegeld-Versicherung zahlt, sollte ausgeschlossen werden.<br/>
<br/>
Eine Zahlung des Krankentagegeldes sollte dennoch auch dann geleistet werden, wenn Frauen schwangerschaftsbedingt nicht arbeitsfähig sind. Außerdem sollte der Versicherer auch in der Zeit von Reha-Maßnahmen oder Kuraufenthalten weiterhin zahlen.<br/>
<br/></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Wird man aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig, so zahlt zunächst der Arbeitgeber weiterhin Lohn. Allerdings nur eine gewisse Zeit lang: Diese sogenannte Karenzzeit endet im Allgemeinen nach 42 Tagen. Doch nach dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Leistungen vom Arbeitgeber.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Gesetzlich Versicherte erhalten in einem solchen Fall fortan von ihrer Krankenkasse (GKV) das Krankentagegeld. Die Beitragszahlungen, die sie dann für die gesetzliche Krankenkasse leisten müssen, erhöhen sich dadurch um 2 bis 3 Prozentpunkte.<br/>
<br/>
<b><i>Versorgungslücken sind vorprogrammiert</i></b><br/>
<br/>
Die Höhe des Krankentagegeldes sind jedoch maximal 70% des Bruttoeinkommens und nicht mehr als 90% des Nettoeinkommens - und dies auch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für das Jahr 2012 liegt diese bei 3.825 Euro pro Monat. Was über dieses Einkommen verdient wird, geht nicht in die Berechnung dieser gesetzlichen Leistung mit ein. Das kann schnell zu einer Versorgungslücke führen: Um sich vor Einkommensverlusten zu schützen, kann man eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Diese kann eine optionale Zusatzversicherung zur Leistung der Kasse sein.<br/>
<br/>
Für privat Krankenversicherte gibt es keinen solchen Schutz, der im Falle der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers greift - hier lohnt es sich insbesondere, über die Absicherung im Krankheitsfall nachzudenken. Dies gilt vor allem auch für Selbstständige, die logischerweise nicht mit einer finanziellen Unterstützung eines Arbeitgebers rechnen können.<br/>
<br/>
<b><i>Worauf sollte man bei der Absicherung achten?</i></b><br/>
<br/>
Wann der Versicherer die Leistung erbringen muss, ist rechtlich eng definiert: „In der Krankentagegeldversicherung setzt der Eintritt des Versicherungsfalls neben der medizinisch notwenigen Heilbehandlung eine in deren Verlauf ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit voraus. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihre Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht“ heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom März 2011 (Az. ZR 137/08).<br/>
<br/>
Bei der Auswahl einer Krankentagegeldversicherung sollte dennoch auf einige Kleinigkeiten achten: So sollte der Versicherungsschutz aufgestockt werden können, wenn sich das eigene Einkommen steigert - vor allem ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten. Der Vertrag sollte nicht in den ersten drei Jahren seitens des Versicherers kündbar sein.<br/>
<br/>
Auch bei Rückfallerkrankungen und demnach wiederholter Arbeitsunfähigkeit sollte der Versicherer zahlen. Nochmals die Karenzzeit abzuwarten, bis die Krankentagegeld-Versicherung zahlt, sollte ausgeschlossen werden.<br/>
<br/>
Eine Zahlung des Krankentagegeldes sollte dennoch auch dann geleistet werden, wenn Frauen schwangerschaftsbedingt nicht arbeitsfähig sind. Außerdem sollte der Versicherer auch in der Zeit von Reha-Maßnahmen oder Kuraufenthalten weiterhin zahlen.<br/>
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      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Wird man aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig, so zahlt zunächst der Arbeitgeber weiterhin Lohn. Allerdings nur eine gewisse Zeit lang: Diese sogenannte Karenzzeit endet im Allgemeinen nach 42 Tagen. Doch nach dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Leistungen vom Arbeitgeber.]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><br/>
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Gesetzlich Versicherte erhalten in einem solchen Fall fortan von ihrer Krankenkasse (GKV) das Krankentagegeld. Die Beitragszahlungen, die sie dann für die gesetzliche Krankenkasse leisten müssen, erhöhen sich dadurch um 2 bis 3 Prozentpunkte.<br/>
<br/>
<b><i>Versorgungslücken sind vorprogrammiert</i></b><br/>
<br/>
Die Höhe des Krankentagegeldes sind jedoch maximal 70% des Bruttoeinkommens und nicht mehr als 90% des Nettoeinkommens - und dies auch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für das Jahr 2012 liegt diese bei 3.825 Euro pro Monat. Was über dieses Einkommen verdient wird, geht nicht in die Berechnung dieser gesetzlichen Leistung mit ein. Das kann schnell zu einer Versorgungslücke führen: Um sich vor Einkommensverlusten zu schützen, kann man eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Diese kann eine optionale Zusatzversicherung zur Leistung der Kasse sein.<br/>
<br/>
Für privat Krankenversicherte gibt es keinen solchen Schutz, der im Falle der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers greift - hier lohnt es sich insbesondere, über die Absicherung im Krankheitsfall nachzudenken. Dies gilt vor allem auch für Selbstständige, die logischerweise nicht mit einer finanziellen Unterstützung eines Arbeitgebers rechnen können.<br/>
<br/>
<b><i>Worauf sollte man bei der Absicherung achten?</i></b><br/>
<br/>
Wann der Versicherer die Leistung erbringen muss, ist rechtlich eng definiert: „In der Krankentagegeldversicherung setzt der Eintritt des Versicherungsfalls neben der medizinisch notwenigen Heilbehandlung eine in deren Verlauf ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit voraus. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihre Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht“ heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom März 2011 (Az. ZR 137/08).<br/>
<br/>
Bei der Auswahl einer Krankentagegeldversicherung sollte dennoch auf einige Kleinigkeiten achten: So sollte der Versicherungsschutz aufgestockt werden können, wenn sich das eigene Einkommen steigert - vor allem ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten. Der Vertrag sollte nicht in den ersten drei Jahren seitens des Versicherers kündbar sein.<br/>
<br/>
Auch bei Rückfallerkrankungen und demnach wiederholter Arbeitsunfähigkeit sollte der Versicherer zahlen. Nochmals die Karenzzeit abzuwarten, bis die Krankentagegeld-Versicherung zahlt, sollte ausgeschlossen werden.<br/>
<br/>
Eine Zahlung des Krankentagegeldes sollte dennoch auch dann geleistet werden, wenn Frauen schwangerschaftsbedingt nicht arbeitsfähig sind. Außerdem sollte der Versicherer auch in der Zeit von Reha-Maßnahmen oder Kuraufenthalten weiterhin zahlen.<br/>
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      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Krankentagegeld</category>
    </item>
    <item>
      <title>Zähne zeigen! </title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Zähne zeigen! </ibs:title>
      <link>http://uni-finanz.invedaweb.de/id/3642866/Z%C3%A4hne+zeigen%21+/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Mon, 16 Jan 2012 17:00:35 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Mon, 16 Jul 2012 17:00:35 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Dabei macht ein seriöser Auftritt nicht nur im Geschäftsleben viel aus: Auch im privaten Leben können kleine Dinge entscheidend sein. So wirkt sich zum Beispiel ein strahlendes, sympathisches Lachen enorm positiv auf die Partnerwahl aus.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Mit einem Lächeln hat so manche Frau einen Mann verzaubern können. Ein strahlendes Lächeln wird mit schönen und gesunden Zähnen verbunden. Die wenigsten Menschen sind jedoch von der Natur mit perfekten Zähnen gesegnet. So quälen sich vor allem Kinder teilweise jahrelang mit kieferorthopädischen Maßnahmen herum, um eine optimale Stellung der Zähne zu erreichen.<br/>
<br/>
Dabei ist die Technik zur Verbesserung der Zähne in den letzten Jahren enorm vorangeschritten. Das Spektrum ist weitreichend. Angefangen mit Zahnspangen zur Korrektur der Zahnstellung über den Zahnersatz mit Inlays und Kronen aus Keramik oder Gold bis hin zu professionellen Zahnreinigungen. Es scheint fast nichts unmöglich.<br/>
<br/>
Genauso wie die Autowerkstatt möchte der Zahnarzt für das Zahntuning auch entsprechend entlohnt werden. Doch im Bereich der gesetzlichen Krankenversorgung stehen neben Beitragserhöhungen in den letzten Jahren eben auch fortwährende Leistungskürzungen. Zudem sind viele neuere Methoden noch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen eingeschlossen. Diese beschränkt sich generell auf eine Grundversorgung. Wer beim Zahnarztbesuch ästhetische Aspekte ins Kalkül zieht, der muss dies meist aus der eigenen Tasche bezahlen.<br/>
<br/>
Gerade bei kieferorthopädischen Leistungen oder Zahnersatz kommen schnell vierstellige Summen zusammen. Einen Teil davon zahlt die Krankenkasse. Um den Eigenanteil etwas zu reduzieren und bessere Leistungen zu erhalten kann eine Zahnzusatzversicherung helfen. Das Angebot ist relativ breit gefächert. Während einige Tarife auf die Reduzierung des Eigenanteils bei Zahnersatzkosten spezialisiert sind, punkten andere Tarife mit Zusatzleistungen wie Inlays oder Keramikfüllungen. Um einen individuellen Schutz zu bekommen, sollte deshalb ein Experten zu Rate gezogen werden.<br/>
<br/></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Dabei macht ein seriöser Auftritt nicht nur im Geschäftsleben viel aus: Auch im privaten Leben können kleine Dinge entscheidend sein. So wirkt sich zum Beispiel ein strahlendes, sympathisches Lachen enorm positiv auf die Partnerwahl aus.<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Mit einem Lächeln hat so manche Frau einen Mann verzaubern können. Ein strahlendes Lächeln wird mit schönen und gesunden Zähnen verbunden. Die wenigsten Menschen sind jedoch von der Natur mit perfekten Zähnen gesegnet. So quälen sich vor allem Kinder teilweise jahrelang mit kieferorthopädischen Maßnahmen herum, um eine optimale Stellung der Zähne zu erreichen.<br/>
<br/>
Dabei ist die Technik zur Verbesserung der Zähne in den letzten Jahren enorm vorangeschritten. Das Spektrum ist weitreichend. Angefangen mit Zahnspangen zur Korrektur der Zahnstellung über den Zahnersatz mit Inlays und Kronen aus Keramik oder Gold bis hin zu professionellen Zahnreinigungen. Es scheint fast nichts unmöglich.<br/>
<br/>
Genauso wie die Autowerkstatt möchte der Zahnarzt für das Zahntuning auch entsprechend entlohnt werden. Doch im Bereich der gesetzlichen Krankenversorgung stehen neben Beitragserhöhungen in den letzten Jahren eben auch fortwährende Leistungskürzungen. Zudem sind viele neuere Methoden noch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen eingeschlossen. Diese beschränkt sich generell auf eine Grundversorgung. Wer beim Zahnarztbesuch ästhetische Aspekte ins Kalkül zieht, der muss dies meist aus der eigenen Tasche bezahlen.<br/>
<br/>
Gerade bei kieferorthopädischen Leistungen oder Zahnersatz kommen schnell vierstellige Summen zusammen. Einen Teil davon zahlt die Krankenkasse. Um den Eigenanteil etwas zu reduzieren und bessere Leistungen zu erhalten kann eine Zahnzusatzversicherung helfen. Das Angebot ist relativ breit gefächert. Während einige Tarife auf die Reduzierung des Eigenanteils bei Zahnersatzkosten spezialisiert sind, punkten andere Tarife mit Zusatzleistungen wie Inlays oder Keramikfüllungen. Um einen individuellen Schutz zu bekommen, sollte deshalb ein Experten zu Rate gezogen werden.<br/>
<br/></div>]]>
      </content:encoded>
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        <![CDATA[Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Dabei macht ein seriöser Auftritt nicht nur im Geschäftsleben viel aus: Auch im privaten Leben können kleine Dinge entscheidend sein. So wirkt sich zum Beispiel ein strahlendes, sympathisches Lachen enorm positiv auf die Partnerwahl aus.]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><br/>
<br/>
Mit einem Lächeln hat so manche Frau einen Mann verzaubern können. Ein strahlendes Lächeln wird mit schönen und gesunden Zähnen verbunden. Die wenigsten Menschen sind jedoch von der Natur mit perfekten Zähnen gesegnet. So quälen sich vor allem Kinder teilweise jahrelang mit kieferorthopädischen Maßnahmen herum, um eine optimale Stellung der Zähne zu erreichen.<br/>
<br/>
Dabei ist die Technik zur Verbesserung der Zähne in den letzten Jahren enorm vorangeschritten. Das Spektrum ist weitreichend. Angefangen mit Zahnspangen zur Korrektur der Zahnstellung über den Zahnersatz mit Inlays und Kronen aus Keramik oder Gold bis hin zu professionellen Zahnreinigungen. Es scheint fast nichts unmöglich.<br/>
<br/>
Genauso wie die Autowerkstatt möchte der Zahnarzt für das Zahntuning auch entsprechend entlohnt werden. Doch im Bereich der gesetzlichen Krankenversorgung stehen neben Beitragserhöhungen in den letzten Jahren eben auch fortwährende Leistungskürzungen. Zudem sind viele neuere Methoden noch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen eingeschlossen. Diese beschränkt sich generell auf eine Grundversorgung. Wer beim Zahnarztbesuch ästhetische Aspekte ins Kalkül zieht, der muss dies meist aus der eigenen Tasche bezahlen.<br/>
<br/>
Gerade bei kieferorthopädischen Leistungen oder Zahnersatz kommen schnell vierstellige Summen zusammen. Einen Teil davon zahlt die Krankenkasse. Um den Eigenanteil etwas zu reduzieren und bessere Leistungen zu erhalten kann eine Zahnzusatzversicherung helfen. Das Angebot ist relativ breit gefächert. Während einige Tarife auf die Reduzierung des Eigenanteils bei Zahnersatzkosten spezialisiert sind, punkten andere Tarife mit Zusatzleistungen wie Inlays oder Keramikfüllungen. Um einen individuellen Schutz zu bekommen, sollte deshalb ein Experten zu Rate gezogen werden.<br/>
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      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Zahnzusatzversicherung</category>
    </item>
    <item>
      <title>Ski und Rodel gut </title>
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      <ibs:title>Ski und Rodel gut </ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 02 Jan 2012 17:00:35 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Mon, 02 Jul 2012 17:00:35 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Für Wintersportfans waren Weihnachten und Neujahr ein Graus: Vielerorts kamen statt der weißen Pracht Regen und Hagel vom Himmel, sogar in den Bergen lag nicht überall Schnee. Da liegt der Wunsch nahe, seine Skiausrüstung in das Auto zu laden und in ferne Wintersportregionen zu fahren. Damit der Spaß auf der Piste nicht getrübt wird, sollte man gut vorbereitet und versichert sein! <div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
Viele Wintersportler nutzen das eigene Auto, wenn sie sich in die weiße Bergwelt begeben. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn auch wenn am Ausgangsort der Fahrt milde Temperaturen herrschen, so ist am Ziel mit ganz anderen Witterungsbedingungen zu rechnen: Schnee, Eis und Kälte haben schon so manchen Skifan zur Strecke gebracht! Autofahrer sollten deshalb vor Reiseantritt Bremsflüssigkeit, Ölstand und Kühlflüssigkeit überprüfen. Auch genügend Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage sollte vorhanden sein, denn wer sich „blind“ und ohne den nötigen Durchblick hinter eine vereiste Frontscheibe setzt, riskiert sogar seinen Kfz-Versicherungsschutz!<br/>
<br/>
<b><i>Unfall- und Haftpflichtversicherung</i></b><br/>
<br/>
Am Zielort angekommen, ist die Gefahr jedoch noch lange nicht gebannt. Jedes Jahr ereignen sich durch Unachtsamkeit und rücksichtsloses Verhalten Skiunfälle auf den Pisten. Oftmals kommen die Verunglückten mit dem Schrecken und einem blauen Auge davon, aber Knochenbrüche und schwere Verletzungen können sogar bleibende Schäden bedeuten!<br/>
<br/>
Da die gesetzliche Unfallversicherung nur in einem sehr begrenzten Umfang für Freizeitschäden aufkommt, sollten mutige Pistenstürmer über einen privaten Unfallschutz nachdenken. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann finanzielle Folgen eines Unfalles mildern, wenn der Unfall so schwer ist, dass der Skifahrer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.<br/>
<br/>
Ist man zu allem Unglück auch noch Schuld an der Verletzung anderer Ski- oder Snowboardfahrer, so kann dies den finanziellen Ruin bedeuten, falls keine private Haftpflichtversicherung besteht. Schnell haben die Forderungen des Geschädigten sechs- oder gar siebenstellige Beträge erreicht, sollte der Verunglückte gesundheitlich dauerhaft beeinträchtigt sein. Die private Haftpflichtversicherung gehört nach Ansicht der Stiftung Warentest zu den wichtigsten Versicherungen. Sie trägt die Kosten, wenn ein Versicherungsnehmer einer anderen Person schweren Schaden zufügt.<br/>
<br/>
<b><i>Auslands-Krankenversicherung</i></b><br/>
<br/>
Liegt der Skiort außerhalb der Grenzen Deutschlands, so kann der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Zwar haben in Europa auch gesetzlich Krankenversicherte dank der Europäischen Krankenversicherungskarte (Europaen Health Insurance Card) Zugang zu einer Behandlung. Aber die Kosten für die Bergung von der Unglücksstelle sind nur durch die private Auslandskrankenversicherung abgedeckt – Wer einen teuren Hubschraubereinsatz nicht aus eigener Tasche zahlen will, sollte einen solchen Schutz besitzen. Mitunter kommt auch der Automobilclub oder der Deutsche Alpenverein für die Bergung eines verunglückten Skifahrers auf.<br/>
<br/></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Für Wintersportfans waren Weihnachten und Neujahr ein Graus: Vielerorts kamen statt der weißen Pracht Regen und Hagel vom Himmel, sogar in den Bergen lag nicht überall Schnee. Da liegt der Wunsch nahe, seine Skiausrüstung in das Auto zu laden und in ferne Wintersportregionen zu fahren. Damit der Spaß auf der Piste nicht getrübt wird, sollte man gut vorbereitet und versichert sein! <div name="long_text"><br/><br/>
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Viele Wintersportler nutzen das eigene Auto, wenn sie sich in die weiße Bergwelt begeben. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn auch wenn am Ausgangsort der Fahrt milde Temperaturen herrschen, so ist am Ziel mit ganz anderen Witterungsbedingungen zu rechnen: Schnee, Eis und Kälte haben schon so manchen Skifan zur Strecke gebracht! Autofahrer sollten deshalb vor Reiseantritt Bremsflüssigkeit, Ölstand und Kühlflüssigkeit überprüfen. Auch genügend Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage sollte vorhanden sein, denn wer sich „blind“ und ohne den nötigen Durchblick hinter eine vereiste Frontscheibe setzt, riskiert sogar seinen Kfz-Versicherungsschutz!<br/>
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<b><i>Unfall- und Haftpflichtversicherung</i></b><br/>
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Am Zielort angekommen, ist die Gefahr jedoch noch lange nicht gebannt. Jedes Jahr ereignen sich durch Unachtsamkeit und rücksichtsloses Verhalten Skiunfälle auf den Pisten. Oftmals kommen die Verunglückten mit dem Schrecken und einem blauen Auge davon, aber Knochenbrüche und schwere Verletzungen können sogar bleibende Schäden bedeuten!<br/>
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Da die gesetzliche Unfallversicherung nur in einem sehr begrenzten Umfang für Freizeitschäden aufkommt, sollten mutige Pistenstürmer über einen privaten Unfallschutz nachdenken. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann finanzielle Folgen eines Unfalles mildern, wenn der Unfall so schwer ist, dass der Skifahrer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.<br/>
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Ist man zu allem Unglück auch noch Schuld an der Verletzung anderer Ski- oder Snowboardfahrer, so kann dies den finanziellen Ruin bedeuten, falls keine private Haftpflichtversicherung besteht. Schnell haben die Forderungen des Geschädigten sechs- oder gar siebenstellige Beträge erreicht, sollte der Verunglückte gesundheitlich dauerhaft beeinträchtigt sein. Die private Haftpflichtversicherung gehört nach Ansicht der Stiftung Warentest zu den wichtigsten Versicherungen. Sie trägt die Kosten, wenn ein Versicherungsnehmer einer anderen Person schweren Schaden zufügt.<br/>
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<b><i>Auslands-Krankenversicherung</i></b><br/>
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Liegt der Skiort außerhalb der Grenzen Deutschlands, so kann der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Zwar haben in Europa auch gesetzlich Krankenversicherte dank der Europäischen Krankenversicherungskarte (Europaen Health Insurance Card) Zugang zu einer Behandlung. Aber die Kosten für die Bergung von der Unglücksstelle sind nur durch die private Auslandskrankenversicherung abgedeckt – Wer einen teuren Hubschraubereinsatz nicht aus eigener Tasche zahlen will, sollte einen solchen Schutz besitzen. Mitunter kommt auch der Automobilclub oder der Deutsche Alpenverein für die Bergung eines verunglückten Skifahrers auf.<br/>
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        <![CDATA[Für Wintersportfans waren Weihnachten und Neujahr ein Graus: Vielerorts kamen statt der weißen Pracht Regen und Hagel vom Himmel, sogar in den Bergen lag nicht überall Schnee. Da liegt der Wunsch nahe, seine Skiausrüstung in das Auto zu laden und in ferne Wintersportregionen zu fahren. Damit der Spaß auf der Piste nicht getrübt wird, sollte man gut vorbereitet und versichert sein! ]]>
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Viele Wintersportler nutzen das eigene Auto, wenn sie sich in die weiße Bergwelt begeben. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn auch wenn am Ausgangsort der Fahrt milde Temperaturen herrschen, so ist am Ziel mit ganz anderen Witterungsbedingungen zu rechnen: Schnee, Eis und Kälte haben schon so manchen Skifan zur Strecke gebracht! Autofahrer sollten deshalb vor Reiseantritt Bremsflüssigkeit, Ölstand und Kühlflüssigkeit überprüfen. Auch genügend Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage sollte vorhanden sein, denn wer sich „blind“ und ohne den nötigen Durchblick hinter eine vereiste Frontscheibe setzt, riskiert sogar seinen Kfz-Versicherungsschutz!<br/>
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<b><i>Unfall- und Haftpflichtversicherung</i></b><br/>
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Am Zielort angekommen, ist die Gefahr jedoch noch lange nicht gebannt. Jedes Jahr ereignen sich durch Unachtsamkeit und rücksichtsloses Verhalten Skiunfälle auf den Pisten. Oftmals kommen die Verunglückten mit dem Schrecken und einem blauen Auge davon, aber Knochenbrüche und schwere Verletzungen können sogar bleibende Schäden bedeuten!<br/>
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Da die gesetzliche Unfallversicherung nur in einem sehr begrenzten Umfang für Freizeitschäden aufkommt, sollten mutige Pistenstürmer über einen privaten Unfallschutz nachdenken. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann finanzielle Folgen eines Unfalles mildern, wenn der Unfall so schwer ist, dass der Skifahrer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.<br/>
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Ist man zu allem Unglück auch noch Schuld an der Verletzung anderer Ski- oder Snowboardfahrer, so kann dies den finanziellen Ruin bedeuten, falls keine private Haftpflichtversicherung besteht. Schnell haben die Forderungen des Geschädigten sechs- oder gar siebenstellige Beträge erreicht, sollte der Verunglückte gesundheitlich dauerhaft beeinträchtigt sein. Die private Haftpflichtversicherung gehört nach Ansicht der Stiftung Warentest zu den wichtigsten Versicherungen. Sie trägt die Kosten, wenn ein Versicherungsnehmer einer anderen Person schweren Schaden zufügt.<br/>
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<b><i>Auslands-Krankenversicherung</i></b><br/>
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Liegt der Skiort außerhalb der Grenzen Deutschlands, so kann der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Zwar haben in Europa auch gesetzlich Krankenversicherte dank der Europäischen Krankenversicherungskarte (Europaen Health Insurance Card) Zugang zu einer Behandlung. Aber die Kosten für die Bergung von der Unglücksstelle sind nur durch die private Auslandskrankenversicherung abgedeckt – Wer einen teuren Hubschraubereinsatz nicht aus eigener Tasche zahlen will, sollte einen solchen Schutz besitzen. Mitunter kommt auch der Automobilclub oder der Deutsche Alpenverein für die Bergung eines verunglückten Skifahrers auf.<br/>
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      <category domain="topic">Allgemein</category>
    </item>
    <item>
      <title>Wenn die Feuerwehr zu Neujahr gratuliert </title>
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      <ibs:title>Wenn die Feuerwehr zu Neujahr gratuliert </ibs:title>
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      <pubDate>Tue, 27 Dec 2011 17:00:34 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Wed, 27 Jun 2012 17:00:34 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Fröhlich geht es zum Jahreswechsel zu – und mitunter ziemlich heiß her. Wenn der Alkohol ins Blut steigt, zudem Feuerwerk und Knaller gezündet werden, dann ist der Gaudi groß – Doch manchmal auch der Schaden. Aber welche Versicherung zahlt, wenn etwas ins Auge geht? Und wie kann man sich ideal absichern?<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
<b><i>Unfallversicherung</i></b><br/>
<br/>
Silvester ist Partyzeit, doch leider auch Unfallzeit. In den Großstädten muss die Feuerwehr in jeder Neujahrsnacht tausende Einsätze fahren, auch der Krankentransport befindet sich im Dauereinsatz. Besonders folgenreich können Unfälle mit Feuerwerkskörpern sein: Von schweren Gesichtsverletzungen über die Einschränkung der Hörfähigkeit bis hin zum Verlust von Gliedmaßen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die Heilbehandlung und zahlt nicht, wenn die Verletzungen mit bleibenden Schäden einhergehen. Hierfür leistet eine private Unfallversicherung. Kein Unfallschutz besteht jedoch, wenn die Verletzungen durch selbstgebaute Knaller verursacht werden.<br/>
<br/>
<b><i>Hausratversicherung</i></b><br/>
<br/>
Vorsicht bei der Verwendung von Tischfeuerwerken! Adventskränze und trockene Gestecke können schnell zur Gefahrenquelle werden, bilden sie doch einen idealen Brandherd. Auch wer das Feuerwerk nicht auf einer festen und sicheren Unterlage anzündet, braucht sich nicht zu wundern, wenn wenig später das Martinshorn des Feuerwehrautos ins Ohr dringt.<br/>
<br/>
Steht der Feuerwehrmann mit seiner Spritze bereits im Wohnzimmer und will die neue Schrankwand löschen, dann ist es beruhigend über eine Hausratversicherung zu verfügen. Diese ersetzt Schäden an Einrichtungsgegenständen und übernimmt mitunter sogar die Kosten für die Beseitigung des Schadens oder wenn die Familie ein paar Tage im Hotel übernachten muss. Allerdings sollte der Hausratvertrag auf die Klausel „Einrede grober Fahrlässigkeit“ verzichten. Sonst führen schon wenige Tropfen Alkohol dazu, dass die Versicherung aufgrund fahrlässigen Verhaltens gar nicht oder nur anteilig zahlen muss.<br/>
<br/>
<b><i>Wohngebäudeversicherung</i></b><br/>
<br/>
Für Hauseigentümer kann Silvester richtig teuer werden. Kinder stecken gern einen Knaller in den Briefkasten oder in die Mülltonne. Schnell ist aus einem Lausbubenstreich ein teurer Sachschaden entstanden, wenn etwa umstehende Gegenstände Feuer fangen. Mitunter verirrt sich sogar eine fehlgeleitete Rakete ins traute Heim und beschädigt Dächer, Fassaden oder Balkone. In solch einem Fall ist es gut, wenn der stolze Hausbesitzer über eine Wohngebäudeversicherung verfügt – Sie kommt für Schäden an Wohneigentum auf. Jedoch leistet nicht jeder Tarif Ersatz für Löschschäden, wenn etwa das Wasser aus dem Feuerwehrschlauch den Mahagonischrank des Urgroßvaters beschädigt. Hier gilt es, in den Verträgen genau nachzulesen.<br/>
<br/>
<b><i>Private Haftpflichtversicherung</i></b><br/>
<br/>
Wenn das Rotweinglas auf dem teuren Teppich des Gastgebers landet oder die Silvesterrakete geradewegs in das Wohnzimmer des Nachbarn fliegt, weil die Sektflasche als Startrampe wenig taugte, dann ist es besser über eine private Haftpflichtversicherung zu verfügen. Sie bezahlt, wenn fremden Personen ein Schaden zugefügt wird. Auch manche Haftpflichtverträge sichern grob fahrlässiges Verhalten nur bis zu einem bestimmten Betrag – Wer dann zu viel Alkohol im Blut hat, muss damit rechnen einen Teil des Schadens selbst zu zahlen.<br/>
<br/>
<b><i>Kfz-Versicherung</i></b><br/>
<br/>
Lack und Feuerwerk – Das verträgt sich nicht in jedem Fall! Wer sein Auto zu Silvester an der falschen Stelle parkt, kann böse Überraschungen erleben, etwa wenn eine Silvesterrakete deutliche Brandspuren auf der Oberfläche des Fahrzeuges hinterlässt. Für Brand- und Explosionsschäden durch eine verirrte Rakete kommt dann die Teilkaskoversicherung auf.<br/>
<br/>
Die wichtigste Maßnahme zur Schadensvermeidung ist es jedoch, zu Silvester Vorsicht walten zu lassen und notfalls auf ein Gläschen Alkohol zu verzichten. Denn die beste Versicherung ist jene, die man nicht in Anspruch nehmen muss.<br/>
<br/></div>]]>
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        <![CDATA[Fröhlich geht es zum Jahreswechsel zu – und mitunter ziemlich heiß her. Wenn der Alkohol ins Blut steigt, zudem Feuerwerk und Knaller gezündet werden, dann ist der Gaudi groß – Doch manchmal auch der Schaden. Aber welche Versicherung zahlt, wenn etwas ins Auge geht? Und wie kann man sich ideal absichern?<div name="long_text"><br/><br/>
<br/>
<b><i>Unfallversicherung</i></b><br/>
<br/>
Silvester ist Partyzeit, doch leider auch Unfallzeit. In den Großstädten muss die Feuerwehr in jeder Neujahrsnacht tausende Einsätze fahren, auch der Krankentransport befindet sich im Dauereinsatz. Besonders folgenreich können Unfälle mit Feuerwerkskörpern sein: Von schweren Gesichtsverletzungen über die Einschränkung der Hörfähigkeit bis hin zum Verlust von Gliedmaßen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die Heilbehandlung und zahlt nicht, wenn die Verletzungen mit bleibenden Schäden einhergehen. Hierfür leistet eine private Unfallversicherung. Kein Unfallschutz besteht jedoch, wenn die Verletzungen durch selbstgebaute Knaller verursacht werden.<br/>
<br/>
<b><i>Hausratversicherung</i></b><br/>
<br/>
Vorsicht bei der Verwendung von Tischfeuerwerken! Adventskränze und trockene Gestecke können schnell zur Gefahrenquelle werden, bilden sie doch einen idealen Brandherd. Auch wer das Feuerwerk nicht auf einer festen und sicheren Unterlage anzündet, braucht sich nicht zu wundern, wenn wenig später das Martinshorn des Feuerwehrautos ins Ohr dringt.<br/>
<br/>
Steht der Feuerwehrmann mit seiner Spritze bereits im Wohnzimmer und will die neue Schrankwand löschen, dann ist es beruhigend über eine Hausratversicherung zu verfügen. Diese ersetzt Schäden an Einrichtungsgegenständen und übernimmt mitunter sogar die Kosten für die Beseitigung des Schadens oder wenn die Familie ein paar Tage im Hotel übernachten muss. Allerdings sollte der Hausratvertrag auf die Klausel „Einrede grober Fahrlässigkeit“ verzichten. Sonst führen schon wenige Tropfen Alkohol dazu, dass die Versicherung aufgrund fahrlässigen Verhaltens gar nicht oder nur anteilig zahlen muss.<br/>
<br/>
<b><i>Wohngebäudeversicherung</i></b><br/>
<br/>
Für Hauseigentümer kann Silvester richtig teuer werden. Kinder stecken gern einen Knaller in den Briefkasten oder in die Mülltonne. Schnell ist aus einem Lausbubenstreich ein teurer Sachschaden entstanden, wenn etwa umstehende Gegenstände Feuer fangen. Mitunter verirrt sich sogar eine fehlgeleitete Rakete ins traute Heim und beschädigt Dächer, Fassaden oder Balkone. In solch einem Fall ist es gut, wenn der stolze Hausbesitzer über eine Wohngebäudeversicherung verfügt – Sie kommt für Schäden an Wohneigentum auf. Jedoch leistet nicht jeder Tarif Ersatz für Löschschäden, wenn etwa das Wasser aus dem Feuerwehrschlauch den Mahagonischrank des Urgroßvaters beschädigt. Hier gilt es, in den Verträgen genau nachzulesen.<br/>
<br/>
<b><i>Private Haftpflichtversicherung</i></b><br/>
<br/>
Wenn das Rotweinglas auf dem teuren Teppich des Gastgebers landet oder die Silvesterrakete geradewegs in das Wohnzimmer des Nachbarn fliegt, weil die Sektflasche als Startrampe wenig taugte, dann ist es besser über eine private Haftpflichtversicherung zu verfügen. Sie bezahlt, wenn fremden Personen ein Schaden zugefügt wird. Auch manche Haftpflichtverträge sichern grob fahrlässiges Verhalten nur bis zu einem bestimmten Betrag – Wer dann zu viel Alkohol im Blut hat, muss damit rechnen einen Teil des Schadens selbst zu zahlen.<br/>
<br/>
<b><i>Kfz-Versicherung</i></b><br/>
<br/>
Lack und Feuerwerk – Das verträgt sich nicht in jedem Fall! Wer sein Auto zu Silvester an der falschen Stelle parkt, kann böse Überraschungen erleben, etwa wenn eine Silvesterrakete deutliche Brandspuren auf der Oberfläche des Fahrzeuges hinterlässt. Für Brand- und Explosionsschäden durch eine verirrte Rakete kommt dann die Teilkaskoversicherung auf.<br/>
<br/>
Die wichtigste Maßnahme zur Schadensvermeidung ist es jedoch, zu Silvester Vorsicht walten zu lassen und notfalls auf ein Gläschen Alkohol zu verzichten. Denn die beste Versicherung ist jene, die man nicht in Anspruch nehmen muss.<br/>
<br/></div>]]>
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      <ibs:text>
        <![CDATA[Fröhlich geht es zum Jahreswechsel zu – und mitunter ziemlich heiß her. Wenn der Alkohol ins Blut steigt, zudem Feuerwerk und Knaller gezündet werden, dann ist der Gaudi groß – Doch manchmal auch der Schaden. Aber welche Versicherung zahlt, wenn etwas ins Auge geht? Und wie kann man sich ideal absichern?]]>
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        <![CDATA[<br/><br/>
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<b><i>Unfallversicherung</i></b><br/>
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Silvester ist Partyzeit, doch leider auch Unfallzeit. In den Großstädten muss die Feuerwehr in jeder Neujahrsnacht tausende Einsätze fahren, auch der Krankentransport befindet sich im Dauereinsatz. Besonders folgenreich können Unfälle mit Feuerwerkskörpern sein: Von schweren Gesichtsverletzungen über die Einschränkung der Hörfähigkeit bis hin zum Verlust von Gliedmaßen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die Heilbehandlung und zahlt nicht, wenn die Verletzungen mit bleibenden Schäden einhergehen. Hierfür leistet eine private Unfallversicherung. Kein Unfallschutz besteht jedoch, wenn die Verletzungen durch selbstgebaute Knaller verursacht werden.<br/>
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<b><i>Hausratversicherung</i></b><br/>
<br/>
Vorsicht bei der Verwendung von Tischfeuerwerken! Adventskränze und trockene Gestecke können schnell zur Gefahrenquelle werden, bilden sie doch einen idealen Brandherd. Auch wer das Feuerwerk nicht auf einer festen und sicheren Unterlage anzündet, braucht sich nicht zu wundern, wenn wenig später das Martinshorn des Feuerwehrautos ins Ohr dringt.<br/>
<br/>
Steht der Feuerwehrmann mit seiner Spritze bereits im Wohnzimmer und will die neue Schrankwand löschen, dann ist es beruhigend über eine Hausratversicherung zu verfügen. Diese ersetzt Schäden an Einrichtungsgegenständen und übernimmt mitunter sogar die Kosten für die Beseitigung des Schadens oder wenn die Familie ein paar Tage im Hotel übernachten muss. Allerdings sollte der Hausratvertrag auf die Klausel „Einrede grober Fahrlässigkeit“ verzichten. Sonst führen schon wenige Tropfen Alkohol dazu, dass die Versicherung aufgrund fahrlässigen Verhaltens gar nicht oder nur anteilig zahlen muss.<br/>
<br/>
<b><i>Wohngebäudeversicherung</i></b><br/>
<br/>
Für Hauseigentümer kann Silvester richtig teuer werden. Kinder stecken gern einen Knaller in den Briefkasten oder in die Mülltonne. Schnell ist aus einem Lausbubenstreich ein teurer Sachschaden entstanden, wenn etwa umstehende Gegenstände Feuer fangen. Mitunter verirrt sich sogar eine fehlgeleitete Rakete ins traute Heim und beschädigt Dächer, Fassaden oder Balkone. In solch einem Fall ist es gut, wenn der stolze Hausbesitzer über eine Wohngebäudeversicherung verfügt – Sie kommt für Schäden an Wohneigentum auf. Jedoch leistet nicht jeder Tarif Ersatz für Löschschäden, wenn etwa das Wasser aus dem Feuerwehrschlauch den Mahagonischrank des Urgroßvaters beschädigt. Hier gilt es, in den Verträgen genau nachzulesen.<br/>
<br/>
<b><i>Private Haftpflichtversicherung</i></b><br/>
<br/>
Wenn das Rotweinglas auf dem teuren Teppich des Gastgebers landet oder die Silvesterrakete geradewegs in das Wohnzimmer des Nachbarn fliegt, weil die Sektflasche als Startrampe wenig taugte, dann ist es besser über eine private Haftpflichtversicherung zu verfügen. Sie bezahlt, wenn fremden Personen ein Schaden zugefügt wird. Auch manche Haftpflichtverträge sichern grob fahrlässiges Verhalten nur bis zu einem bestimmten Betrag – Wer dann zu viel Alkohol im Blut hat, muss damit rechnen einen Teil des Schadens selbst zu zahlen.<br/>
<br/>
<b><i>Kfz-Versicherung</i></b><br/>
<br/>
Lack und Feuerwerk – Das verträgt sich nicht in jedem Fall! Wer sein Auto zu Silvester an der falschen Stelle parkt, kann böse Überraschungen erleben, etwa wenn eine Silvesterrakete deutliche Brandspuren auf der Oberfläche des Fahrzeuges hinterlässt. Für Brand- und Explosionsschäden durch eine verirrte Rakete kommt dann die Teilkaskoversicherung auf.<br/>
<br/>
Die wichtigste Maßnahme zur Schadensvermeidung ist es jedoch, zu Silvester Vorsicht walten zu lassen und notfalls auf ein Gläschen Alkohol zu verzichten. Denn die beste Versicherung ist jene, die man nicht in Anspruch nehmen muss.<br/>
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      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Tipp  </category>
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