Krankentagegeld | 23.01.12
Wird man aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig, so zahlt zunächst der Arbeitgeber weiterhin Lohn. Allerdings nur eine gewisse Zeit lang: Diese sogenannte Karenzzeit endet im Allgemeinen nach 42 Tagen. Doch nach dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Leistungen vom Arbeitgeber.
mehr...